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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fensterbank“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.04.1994
- 19 U 201/93 -

Abstellen von Blumentöpfen auf Fensterbänken sowie Dübellöcher für Hängeschränke und Gardinenstangen entsprechen normalen Mietgebrauch

Kein Erstattungsanspruch gegen Mieter

Das Abstellen von Blumentöpfen auf Fensterbänken entspricht ebenso dem normalen Mietgebrauch, wie Dübellöcher für Hängeschränke und Gardinenstangen. Dem Vermieter steht daher kein Erstattungsanspruch gegen den Mieter zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter hatte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Wohnungsmieter beauftragt. Der Vermieter warf dem Mieter die Beschädigung der Mietsache vor. So hatte der Mieter auf den Holzfensterbänken Blumentöpfe abgestellt, was zu Wasserflecken auf den Bänken führte. Die Fensterbänke mussten saniert werden, was Kosten in Höhe von 157,80 DM verursachte. Zudem veranschlagte der Vermieter für die Beseitigung von mehr als 34 Dübellöchern 1.046 DM. Die Dübellöcher dienten den Hängeschränken in der Küche sowie der Gardinenstangen. Da der Rechtsanwalt die Schadensersatzforderung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 15.11.2005
- 14 C 384/05 -

Abstellen von Pflanzen und Pflanzentrögen auf Fensteraußenbänken sowie im Spritzschutzbereich unzulässig

Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache rechtfertigt Beseitigungs- und Unter­lassungs­anspruch

Stellt ein Wohnungsmieter Pflanzen und Pflanzentröge auf die nicht mitgemieteten Fensteraußenbänke sowie im Spritzschutzbereich des Hauses ab, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung Pflanzen und Pflanzentröge auf die Fensteraußenbänke sowie auf den aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich des Mehrfamilienhauses gestellt. Die Vermieterin sah darin einen vertragswidrigen Gebrauch und verlangte die Beseitigung der Pflanzen und Pflanzentröge. Da die Mieterin dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 16.07.2014
- 3 L 582/14.NW -

Fenster in Seniorenpflegheim dürfen vollflächig geöffnet werden

Vorgeschriebene Maße für Gesamthöhe der Absturzsicherungen eingehalten

Der Betreiber eines Senioren­pflege­heimes muss vorerst nicht sicherstellen, dass die Fenster in den Bewohnerzimmern des Gebäudes nicht vollflächig geöffnet werden können. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls baut bundesweit Seniorenpflegeheime. Im September 2010 erhielt sie von der Stadt Ludwigshafen (Antragsgegnerin) eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Seniorenpflegeheims mit 148 Bewohnerzimmern. Nach der Genehmigungsplanung umfasst das Objekt drei Obergeschosse und ein Dachgeschoss. Die Fenster in den Obergeschossen haben eine... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Altenburg, Urteil vom 28.01.2005
- 5 C 857/04 -

Taubendreck berechtigt zur Mietminderung

Vermieter muss Abwehrmaßnahmen ergreifen

Wenn der Hauseingang und die Fensterbänke durch Taubenkot stark verdreckt sind, ist eine Mietminderung von 10 % angemessen. Dies hat das Amtsgericht Altenburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung die Miete um 10 % und verlangte die Beseitigung von Mängeln. Am überstehenden Dachgebälk des Hauses ließen sich Tauben nieder und verunreinigten durch Kot und Dreck den Hauseingang sowie die zur Wohnung des Mieters gehörenden Fensterbänke.Das Amtsgericht Altenburg hielt eine Mietminderung von 10... Lesen Sie mehr




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