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Freitag, 6. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Farbwahlklausel“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 18.02.2014
- 473 C 32372/13 -

Pflicht zum "Weißeln" von Decken und Wänden stellt unzulässige Schönheits­reparatur­klausel dar

Offene Bohrlöcher gehören zu den Schönheits­reparaturen

Regelt eine Klausel des Mietvertrags, dass die Decken und Wände zu "Weißeln" sind, so stellt dies eine unzulässige Schönheits­reparatur­klausel dar. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel, ist ein Mieter daher nicht zur Durchführung von Schönheits­reparaturen, einschließlich der Beseitigung von Bohrlöchern, verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende des Mietverhältnisses im April 2013 forderte der Vermieter die Mieter dazu auf, die laut einer Klausel des Mietvertrags geschuldeten Schönheitsreparaturen durchzuführen. Diese weigerten sich jedoch, da die Schönheitsreparaturklausel ihrer Meinung nach unwirksam gewesen sei. So habe die Klausel die Verpflichtung enthalten, die Wände und Decken der Wohnung zu "Weißeln". Der Vermieter dürfe aber den Mietern nicht vorschreiben, welche Farbe sie für die Wohnung während der Mietzeit verwenden möchten. Der Vermieter entgegnete dem, dass der allgemein verwendete Ausdruck "Weißeln" gleichbedeutend... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2010
- VIII ZR 198/10 -

BGH zur Farbwahlklausel bei Wohnungsrückgabe: Mieter hat Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Wandfarbe - Wohnung muss nicht weiß sein

Renovierungsklausel im Mietvertrag darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen

Eine Farbwahlklausel im Mietvertrag ist angemessen, wenn sie nur zum Rückgabezeitpunkt gilt und einen Spielraum bei der Farbwahl lässt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und verfeinerte seine ständige Rechtsprechung zur Abwälzung von Schönheitsreparaturen durch Formularklauseln in Mietverträgen.

In zugrunde liegendem Fall enthielt der streitige Wohnungsmietvertrag die Klausel, dass der Mieter die Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs in weißem Anstrich zu übergeben habe. Der BGH befand in dem sich anschließenden Rechtsstreit, dass eine solche formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen seiner damit verbundenen unangemessenen Einengung hinsichtlich der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2010
- VIII ZR 50/09 -

BGH: Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich von Türen und Fenstern vorgeben - Mieter haben freie Farbwahl bei Schönheits­reparaturen

BGH erklärt Farbwahlklausel im Mietvertrag für unwirksam - Während der Mietzeit kann der Vermieter nur bei anerkennenswertem Grund die Farbe vorschreiben

Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine Rechtsprechung zu so genannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheits­reparaturen fortgeführt.

Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In § 4 Nr. 6 des Vertrages ist unter anderem bestimmt:"Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2009
- VIII ZR 344/08  -

BGH: Vermieter darf Wandfarbe während der Mietzeit nicht vorschreiben - Klausel "Weißen der Decke" unzulässig

BGH zu unzulässigen Farbwahlklauseln bei Schönheits­reparaturen - Klausel benachteiligt Mieter unangemessen

Eine Klausel über die Vornahme von Schönheits­reparaturen, die den Mieter zum "Weißen" der Decken und Oberwände während der Mietzeit verpflichtet, ist unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin. Nach § 3 Abs. 6 des Formularmietvertrages waren die Beklagten zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In der Klausel ist bestimmt:"Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2009
- VIII ZR 166/08 -

BGH: Während der Mietzeit darf der Vermieter dem Mieter keine bestimmte Farbgestaltung der vermieteten Räume aufzwingen

Mieter darf in der persönlichen Gestaltung seines Lebensbereichs nicht ohne ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters eingeschränkt werden

Eine Klausel zur Durchführung von Schönheits­reparaturen ist unwirksam, wenn sie den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichtet und dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse für den Vermieter besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen.Die Kläger waren Mieter einer Wohnung der Beklagten... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2008
- VIII ZR 283/07 -

BGH: Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung ist wirksam

Keine Beschränkung auf bestimmten Farbton

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur so genannten Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen fortgeführt. Danach sind mietvertragliche Klauseln darüber, in welcher Farbe der Mieter bei Auszug Holzteile zurückzugeben hat, unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn sie einerseits dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lassen oder wenn andererseits der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer konkreten Vorgabe hat (z.B. bei transparenter Lackierung oder Lasur von Holzteilen).

Der Bundesgerichthof hatte über die Wirksamkeit einer Klausel zu entscheiden, die den Mieter verpflichtet, bei Rückgabe der Mietsache bestimmte farbliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Holzteile einzuhalten.Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung der Beklagten. Der 1996 geschlossene Mietvertrag sah unter anderem formularmäßig vor, dass der Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2008
- VIII ZR 224/07 -

Schönheits­reparaturen: Farbwahlklausel "neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten" ist unwirksam

Mieter darf während Mietzeit Farben in der Wohnung selbst bestimmen

Vermieter dürfen bei einer formularmäßigen Schönheits­reparatur­klausel ihren Mietern keine bestimmte Farbe für die Wohnung vorschreiben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten. Die Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen ist im Mietvertrag formularmäßig auf den Mieter übertragen worden. Unter anderem ist bestimmt: "Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen."Die Klägerin hält die Klausel für unwirksam. Sie hat beantragt festzustellen,... Lesen Sie mehr