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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fachhandwerkerklausel“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.10.2015
- 220 C 85/15 -

Unwirksame Schönheits­reparatur­klausel aufgrund Arbeitsausführung "auf fachhandwerklichem Niveau"

Fach­handwerker­klausel stellt unangemessene Benachteiligung des Mieters dar

Regelt eine Schönheits­reparatur­klausel, dass die Arbeiten "auf fachhandwerklichem Niveau" ausgeführt werden müssen, so ist sie unwirksam. Denn eine solche einer Fach­handwerker­klausel vergleichbare Regelung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung entsprechend einer Regelung im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen "auf fachhandwerklichen Niveau" ausführen. Der Mieter hielt dies für unzulässig. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser sei unangemessen benachteiligt worden, weil er eigene Arbeiten "auf fachhandwerklichen Niveau" habe ausführen sollen. Da ein Mieter in der Regel selbst über keine fachhandwerklichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfüge, werde er gezwungen Fachkräfte einzuschalten. Die Regelung habe daher einer Fachhandwerkerklausel... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 30.09.2009
- 15 S 6274/09 -

Mietvertragsklausel unwirksam – Schön­heits­reparaturen müssen nicht vom Fachhandwerker ausgeführt werden

Vertragsklausel darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen

Eine Klausel in einem Mietvertrag, die vorsieht, dass der Mieter die Pflicht übernimmt, die Schön­heits­reparaturen von Handwerkern ausführen zu lassen, ist unwirksam. Dies entschied das Landgericht München I.

Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Mieter gegen eine Klausel seines Mietvertrages, die besagt:"Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wie z. B. das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen und die Behandlung der Fußböden, der Fenster und der Türen, in der Wohnung ausführen zu lassen, sowie die Roll-Läden, Licht-... Lesen Sie mehr




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