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Freitag, 24. März 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elektroladestation“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Urteil vom 23.06.2022
- 31 S 12015/21 -

Elektroauto: Anspruch des Mieters auf Installation einer Elektroladestation von bestimmter Firma

Mieter darf Fachunternehmen auswählen

Ein Wohnungsmieter hat gemäß § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Installation einer Elektroladestation einer bestimmten Firma und kann dazu das Fachunternehmen auswählen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in München wollten im Jahr 2021 in der Tiefgarage auf eigene Kosten eine Elektroladestation einer bestimmten Firma für das Laden eines Elektro-/Hybridfahrzeugs einbauen lassen. Da die Vermieterin dies verweigerte, erhoben die Mieter Klage. Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Landgericht München I entschied zugunsten der Mieter. Ihnen stehe gemäß § 554 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Installation der Ladestation zu. Der vorwiegend dem Interesse des Mieters dienende Regelung sei zu entnehmen, dass der... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 01.09.2021
- 416 C 6002/21 -

Kein Anspruch auf Genehmigung des Einbaus einer Ladestation durch selbstgewählten Anbieter

AG München weist Klage eines Mieterpaares ab

Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 01.09.2021 die Klage eines Ehepaares gegen die Augsburger Vermieterin auf Erlaubnis der Errichtung einer Elektroladestation für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten durch die von ihnen selbst gewählte Firma ab.

Die Kläger mieteten in München-Schwanthalerhöhe eine Wohnung samt Tiefgaragenstellplatz. Zu dem 2012 errichteten Wohnkomplex gehören bei rund 200 Mietparteien knapp 200 Tiefgaragenstellplätze, die über zwei Hausanschlüsse mit Strom versorgt werden. Für ihr künftiges Hybridfahrzeug beabsichtigen die Kläger eine Fachfirma mit der Errichtung einer Ladestation zu beauftragen, die Einbaukosten... Lesen Sie mehr




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