wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einschulung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 19.08.2020
- 5 V 1657/20 -

Corona: Brüder und Schwestern von Grundschulkindern dürfen nicht pauschal von Einschulungsfeiern ausgeschlossen werden

Keine pauschaler Ausschluss - Teilnahme­beschränkungen müssen sich an örtlichen Gegebenheiten orientieren

Der pauschalisierte Ausschluss von Geschwisterkindern an den Einschulungsfeiern am 29.08.2020 im Land Bremen stellt eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung dar. Teilnahme­beschränkungen sind im Grundsatz zwar durchaus rechtens. Allerdings müssen sie sich an den örtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise der Größe des Schulhofes orientieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden

Die beiden Antragstellerinnen begehrten die Zulassung zu der Einschulungsfeier ihres Bruders am 29.08.2020 an einer Grundschule im Land Bremen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Antragsgegnerin die Grundschulen im Land Bremen angewiesen, die Anzahl der Begleiter für die am 29.08.2020 einzuschulenden Kinder auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu beschränken.Dem hiergegen gerichteten Eilantrag der Antragstellerinnen hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 19.08.2020 teilweise stattgegeben. Aus Sicht der Richter ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin das Teilnahmerecht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 09.08.2017
- 6 L 4416/17.WI -

Einschulung an Wunsch-Grundschule nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich

Bestehende soziale Kontakte am Sitz der Wunsch-Grundschule rechtfertigten keinen Schulwechsel

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Einschulung an einer Wunsch-Grundschule das Vorliegen eines wichtigen Grundes erfordert. Das Gericht lehnte damit im vorliegenden Fall den Eilantrag eines Schulanfängers auf Einschulung an einer Grundschule außerhalb seines Schulbezirks ab.

Im zugrunde liegenden Verfahren wollte der von seinen Eltern vertretene Antragsteller die Grundschule im Nachbarbezirk seines Wohnortes im Landkreis Limburg-Weilburg besuchen. Er habe dort den Kindergarten besucht und sei auch im Fußballverein. Aus gesundheitlichen, unter anderem logopädischen Gründen sei er auf eine übersichtliche Schule mit kleinen Klassen angewiesen. Das Schulamt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.08.2017
- VG 9 L 416.17 -

Kein Anspruch auf Schulplatz im Einschulungsbereich bei Scheinanmeldung

Ummeldung in Wohnung des Onkels kurz vor Ablauf der schulischen Anmeldefrist lässt auf Scheinanmeldung schließen

Wer sein schulpflichtiges Kind nur zum Schein in einer Wohnung anmeldet, kann auf diese Weise keinen Schulplatz an einer bestimmten Berliner Grundschule des Einschulungs­bereichs erhalten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und bekräftigte damit nochmals seine entsprechende langjährige Rechtsprechung.

Nach dem Berliner Schulgesetz richtet sich der Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule des Einschulungsbereichs im Land Berlin vorrangig nach dem Wohnsitz. Vor dem Hintergrund, dass bestimmte Grundschulen besonders nachgefragt sind, prüfen die Berliner Schulämter im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für Schulanfänger anlassbezogen, ob das Kind tatsächlich unter der angegebenen Meldeadresse... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 30.07.2014
- 7 L 1800/14.Gl -

VG Gießen: Kein Anspruch auf Gestattung des Besuchs einer anderen Grundschule

Öffentliches Interesse überwiegt gegenüber persönlichem Interesse des Schülers

Der Eilantrag eines ABC-Schützen aus einem Herborner Ortsteil, der sich dagegen gewandt hatte, am Standort Merkenbach der Neuen Friedensschule eingeschult zu werden, wurde abgelehnt. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.

Im vorliegenden Fall machte ein Junge, der im Verfahren von seinen Eltern, die einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatten, vertreten wurde, geltend, dass wichtige Gründe seiner Einschulung an dem laut Schulbezirkssatzung des Lahn-Dill-Kreises eigentlich für ihn vorgesehenen Standort Merkenbach entgegenstünden. Er führte u.a. an, dass bereits seine Schwester den Standort Hörbach der Neuen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 17.07.2013
- 1 Bs 213/13 -

Vorschulbesuch muss bei der Auswahl der Schulbewerber angemessen berücksichtigt werden

Besuch der Vorschule darf nicht nur Hilfskriterium bei der Auswahlentscheidung sein

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine Grundschule deren Aufnahmefähigkeit, so sind die aufzunehmenden Schüler unter den Schulbewerbern nach Ermessen durch die Schulbehörden auszuwählen. Dabei sind nach der gesetzlichen Regelung die geäußerten Wünsche, die Länge des Schulweges, der Besuch von Geschwisterkindern auf der Schule und der Besuch der Vorschulklasse an der gewünschten Grundschule zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gericht Hamburg hervor.

In dem zu entscheidenden Verfahren waren 21 Plätze an Geschwisterkinder und die verbleibenden 48 Plätze der neu aufzunehmenden 3 Klassen nach der Schulweglänge vergeben worden.Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass mit dieser Vergabepraxis dem seit Oktober 2009 gesetzlich festgelegten Auswahlkriterium... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.06.2013
- VG 9 L 246.13 und VG 9 L 181.13 -

Gemeinsame Einschulungs­bereiche müssen altersangemessene Schulwege von jedem Wohnort zu jeder Grundschule sicherstellen

Zuschnitt der Einschulungs­bereiche in Berlin-Mitte fehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Zuschnitt der Einschulungs­bereiche im Bezirk Berlin-Mitte teilweise gegen den Grundsatz altersangemessener Schulwege verstößt und hat daher mehreren Schulanfängern die Aufnahme in die von ihnen begehrte Wunschschule zugesprochen.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat verschiedene Schulen des Bezirks zu gemeinsamen Einschulungsbereichen zusammengefasst. Zum Einschulungsbereich 07 gehören die Grundschule am Arkonaplatz, die Kastanienbaum-Grundschule, die Grundschule am Koppenplatz, die Papageno-Grundschule, die Gustav-Falke-Grundschule, die Vineta-Grundschule und die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2011
- 3 S 101.11 , 3 S 102.11 , 3 S 118.11 -

OVG Berlin-Brandenburg: Neuer gemeinsamer Einschulungsbereich in Berlin Mitte rechtswidrig

Schulweg für Schulanfänger darf nur rund 1.000 Meter betragen

Die Zusammenlegung von acht Grundschulen zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich im Bezirk Mitte und daraus entstehende Schulwege von mehr als vier Kilometer für Schulanfänger, ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit im Ergebnis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und wies die hiergegen gerichteten Beschwerden des Bezirks Mitte zurück.

Dem Berliner Schulgesetz zufolge dürfen Grundschulen nur zusammengelegt werden, wenn innerhalb des so geschaffenen gemeinsamen Einschulungsbereichs für jeden dort wohnenden Schulanfänger ein altersangemessener Schulweg zu jeder der für ihn nunmehr zuständigen Grundschulen besteht. Diesen Grundsatz hat der Bezirk Mitte nicht hinreichend beachtet. So muss z.B. ein in der Ramlerstraße... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2011
- VG 9 L 188.11, VG 9 L 189.11, VG 9 L 192.11 VG, 9 L 210.11 und VG 9 L 215.11 -

VG Berlin: Gemeinsamer Einschulungsbereich in Berlin-Mitte verstößt gegen Grundsatz altersangemessener Schulwege

5 km weiter Schulweg ist für Schulanfänger zu weit

Durch die Neuordnung des Berliner Schulgesetzes, wird der Grundsatz altersangemessener Schulwege nicht mehr beachtet. Die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen in Berlin-Mitte ist daher unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und den Bezirk verpflichtet, Antragsteller an den von ihnen gewünschten Grundschulen aufzunehmen.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat im September 2010 acht Grundschulen in einem Radius von 5 km zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich zusammengefasst. Davon betroffen sind die Grundschule am Arkonaplatz, die Papageno-Grundschule, die Kastanienbaum-Grundschule, die Heinrich-Seidel-Grundschule, die Gustav-Falke-Grundschule, die Vineta-Grundschule, die Grundschule am Koppenplatz und... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.07.2011
- OVG 6 B 14.10 -

OVG: Bei vorzeitig eingeschulten Kindern kann Beitragsfreiheit des ersten Hortjahres beantragt werden

Befreiung von der Kostenbeteiligung nicht nur auf Betreuung im Kindergarten beschränkt

Für Kinder, denen aufgrund vorzeitiger Einschulung die im Jahr 2006 eingeführte Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr entgeht, kann Kostenfreiheit im ersten Hortjahr beansprucht werden.

Im zu verhandelnden Fall war die Tochter des Klägers auf entsprechenden Antrag hin im Jahr 2007 vorzeitig eingeschult worden, weshalb ihre Eltern nicht die Möglichkeit hatten, Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr geltend zu machen. Daher beanspruchte der Vater des Mädchens stattdessen Befreiung von der Kostenbeteiligungspflicht für das erste Hortjahr. Das zuständige Bezirksamt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.07.2009
- VG 9 L  212.09 -

VG Berlin: Schulversuch "Pilotphase Gemeinschaftsschule" muss für alle Schulanfänger offen sein

Bevorzugte Aufnahme von Schülern, die in unmittelbarer Nähe zur Schule wohnen, ist nicht mit Schulgesetz vereinbar

Einem Schulanfänger kann von der Schulbehörde nicht der Schulplatz in einer neu geschaffenen Gemeinschaftsschule verweigert werden, weil die Entfernung zur Schule zu groß ist. Die Wohnortnähe ist kein Kriterium dafür, Schulanfänger bevorzugt aufzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Nach dem Berliner Schulgesetz haben alle Schulanfänger grundsätzlich einen Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule in ihrem Einschulungsbereich; diese werden unter Berücksichtigung altersangemessener Wege festgelegt. Grundschulen, die an einem Schulversuch teilnehmen, haben demgegenüber keinen Einschulungsbereich. Zum Schuljahr 2009/2010 hat der Berliner Landesgesetzgeber die sog.... Lesen Sie mehr