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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einparken“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 20.06.2019
- 8 U 62/18 -

Einparkprobleme in der Tiefgarage: Zu enger Stellplatz kann Mangel darstellen

Zum Einparken notwendiges langes Rückwärtsfahren oder Wenden auf engem Raum nicht zumutbar

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein zu enger Tief­garagen­stell­platz einen Mangel darstellen kann.

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte der Kläger von einem Bauträger eine Eigentumswohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz erworben, der allein rund 20.000 Euro gekostet hatte. Der Stellplatz maß an der engsten Stelle nur 2,50 m und war damit nach Ansicht des Klägers zu schmal zum mühelosen Einparken. Der Kläger verlangte daher vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises für den Stellplatz zurück.Das Oberlandesgerichts Braunschweig gab dem Kläger Recht und bejahte einen Mangel des Tiefgaragenstellplatzes. Vorliegend fehle die für den Stellplatz vereinbarte Beschaffenheit. Angesichts der Gesamtumstände der verkauften Wohnung,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 19.09.2016
- 122 C 5010/16 -

Tücken im Parkhaus: Autofahrer muss bei schlechter Sicht beim Rückwärtseinparken besondere Vorsicht walten lassen

Autofahrer müssen sich vor dem Einparken mit Örtlichkeiten genau auseinandersetzen

Wer rückwärts in eine Parklücke einfährt und dort ein Hindernis erkennt, muss sich zunächst durch Aussteigen und Inaugenscheinnahme von der Beschaffenheit des hinter ihm liegenden unübersichtlichen Bereichs vergewissern und sein Fahrverhalten anpassen, gegebenenfalls vorwärts einparken. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens befuhr mit seinem Pkw BMW im März 2013 eine Tiefgarage in Nürnberg. Er wollte mit seinem Fahrzeug rückwärts einparken. Dabei übersah er einen mit roter Farbe lackierten Schutzbügel, der um ein Regenfallrohr an der Wand des Parkhauses angebracht war und der über den Bodensockel hinaus hinausstand. Es entstand ein Schaden an dem Fahrzeug in... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 23.06.2016
- 333 C 16463/13 -

Unfall im Parkhaus: Beteiligte haften jeweils zu 50 Prozent

Auch von rechts kommendes Fahrzeug muss mit erhöhter Vorsicht fahren

Ein Fahrzeugfahrer muss beim Befahren eines Parkplatzes stets mit ein- und ausparkenden bzw. anderen fahrenden Fahrzeugen rechnen und hat eine besondere Rücksichtnahme­pflicht. Dies kann dazu führen, dass auch der Vorfahrts­berechtigte mit 50 Prozent haftet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall kam es im Jahr 2013 im Erdgeschoss des Parkhauses eines großen Möbelhauses in Taufkirchen zu einem Verkehrsunfall. Beide Fahrzeugführer wollten das Parkhaus verlassen. Der beklagte Münchner fuhr mit seinem Pkw Passat geradeaus. Er befand sich auf der Straße, die einmal durch das ganze Parkhaus führt und von der links und rechts Querstraßen abzweigen,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2016
- 13 S 20/16 -

Erreichen einer Parklücke als Erster begründet Vorrang beim Einparken

Vorrang bleibt bei Vorbeifahren an Parklücke zwecks rückwärts einparken

Derjenige, der zuerst eine Parklücke erreicht, hat gemäß § 12 Abs. 5 StVO Vorrang beim Einparken. Dabei bleibt es, wenn der Autofahrer an der Parklücke zunächst vorbeifährt, um rückwärts einzuparken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im November 2014 in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einem Verkehrsunfall, als ein Opelfahrer rückwärts in eine freie Parkbucht einparken wollte. Zu diesem Zeitpunkt wollte nämlich ein Toyotafahrer vorwärts in die Parkbucht hineinfahren. Aufgrund der Beschädigung seines Fahrzeugs klagte der Opelfahrer nachfolgend auf Schadensersatz unter Anerkennung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2013
- 415 C 3398/13 -

Pkw-Stellplätze dürfen in kompletter Breite genutzt werden

Mittig parken nicht erforderlich / Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot solange innerhalb der Grenzen des eigenen Parkplatzes geparkt wird

Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem vorzuliegenden Fall parkte die Klägerin gewöhnlich ihren Opel Corsa auf dem Stellplatz, der zu ihrer Wohnung gehört. Der Stellplatz links neben ihr war an die beklagte Renault Kangoo-Fahrerin vermietet. Von Zeit zu Zeit stellte diese ihren Renault nicht mittig auf der Parkfläche, sondern eher auf der rechten Hälfte ab. Dies störte die Klägerin. Sie werde dadurch beim Einsteigen... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 07.02.1995
- 2 St RR 239/94 -

Freihalten eines Parkplatzes ist rechtswidrig - Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt

Zu beachten ist aber die Verhältnismäßigkeit

Hindert ein Fußgänger einen Kraftfahrer am Einparken in eine Parklücke, weil der Fußgänger die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, so ist der Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr der Angeklagte mit seinem PKW in einen Parkplatz ein, den der Geschädigte für einen Bekannten freihielt. Da der Geschädigte den Parkplatz nicht räumte, stieß der Angeklagte mit der Stoßstange seines PKW gegen den Geschädigten. Woraufhin dieser stürzte und sich eine Verletzung zuzog. Der Angeklagte wurde in der Vorinstanz wegen fahrlässiger Körperverletzung... Lesen Sie mehr




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