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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einlagensicherung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2011
- XI ZR 67/11 -

BGH verneint Anrechnung von Bestandsprovisionen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz für Phoenix-Anleger

Provisionsanspruch der Phoenix Kapitaldienst GmbH aufgrund ihres grob vertragswidrigen Verhaltens verwirkt

Kapitalanleger müssen sich im Falle der Insolvenz eines Wertpapierhandelsunternehmens von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen dann keine Provisionsansprüche des Wertpapierhandelsunternehmens entgegenhalten lassen, wenn dieses die Ansprüche nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB verwirkt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In dem zugrunde liegenden Fall nimmt die Klägerin die beklagte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen auf Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Anspruch. Die Klägerin beteiligte sich im April 1998 und Februar 2002 mit einem Anlagebetrag von insgesamt 27.295,41 Euro einschließlich Agio an dem Phoenix Managed Account, einer von der Phoenix Kapitaldienst GmbH im eigenen Namen und für gemeinsame Rechnung von insgesamt ca. 30.000 Anlegern verwalteten Kollektivanlage, deren Gegenstand die Anlage der Kundengelder in Termingeschäften (Futures und Optionen) für gemeinsame Rechnung zu Spekulationszwecken... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2011
- XI ZR 434/10, XI ZR 435/10 und XI ZR 436/10 -

BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Sachen "Phoenix"

Geschädigten Geldanlegern müssen Ansprüche unverzüglich ausgezahlt werden

Der Bundesgerichtshof hat in drei Parallelverfahren entschieden, dass die von den Kapitalanlegern im Zusammenhang mit der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geltend gemachten Entschädigungsansprüche fällig sind.

Die Kläger der drei Parallelverfahren beteiligten sich jeweils in unterschiedlicher Höhe mit einem Anlagebetrag zuzüglich eines Agios an dem Phoenix Managed Account, einer von der Phoenix Kapitaldienst GmbH (im Folgenden: P. GmbH) im eigenen Namen und für gemeinsame Rechnung der Anleger verwalteten Kollektivanlage, deren Gegenstand die Anlage der Kundengelder in Termingeschäften (Futures... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.12.2009
- 2 BvR 1387/04 -

BVerfG: Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Beiträge stellen zulässige Sonderabgabe dar und verletzen Wertpapierhandelsunternehmen nicht in ihrer Berufsfreiheit

Die Erhebung von Jahresbeiträgen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in Verbindung mit der Beitragsverordnung ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Am 1. August 1998 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in Kraft. Dieses verpflichtet Einlagenkreditinstitute sowie Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsinstitute mit bestimmten Erlaubnissen unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zu ... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2009
- XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08  -

BGH zur Informationspflicht einer Bank über Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

Erfordernis der leichten Verständlichkeit hinsichtlich der Information zur Sicherung bereits bei Hinweis auf AGBs erfüllt

Eine Bank darf Anlegern, die Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage haben, keine Einlage bei der eigenen Bank empfehlen, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof über Schadensersatzansprüche zu entscheiden, die von zwei Anlegern gegenüber einer Bank wegen angeblicher Schlechterfüllung der Informations- und Beratungspflichten über Umfang und Höhe der Sicherung ihrer Spareinlagen im Falle der Insolvenz der Bank geltend gemacht wurden.Die beiden Klägerinnen unterhielten bei... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2009
- 310 O 4/09 -

Lehman-Prozess: Landgericht Hamburg verurteilt HASPA zu Schadensersatz

Pflichtwidrige Unterlassung der Aufklärung über bedeutende Umstände für Anlageentscheidung eines Bankkunden

Der Schadensersatzklage eines geschädigten Anlegers (Klägers) gegen die Hamburger Sparkasse (Beklagte) wegen des Erwerbs von Lehman Brothers-Zertifikaten wurde stattgegeben. Die Hamburger Sparkasse habe ihre Beratungspflicht verletzt. Diese Pflichtverletzung sei ursächlich für die Anlageentscheidung des pensionierten Lehrers und damit für seinen späteren Schaden in Höhe von rund 10.000,- € gewesen. Dies entschied das Landgericht Hamburg.

Der Kläger, ein pensionierter Lehrer, erwarb im Dezember 2006 für gut 10.000,00 € Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Wegen der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 steht fest, dass der Kläger sein investiertes Kapital nicht zurückerhalten wird. Er nimmt deshalb die Beklagte wegen der Verletzung von Beratungspflichten in Anspruch.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 16.04.2008
- 8 U 1543/07, 8 U 1544/07 -

OLG Dresden: Zum Umfang der Informationspflichten einer Bank über die Einlagensicherung

Gericht weist Schadensersatzklagen ab - Einlagen waren nur mit maximal 20.000,- DM gesichert

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Schadensersatzklagen zweier Kundinnen der mittlerweile insolventen BFI-Bank abgewiesen. Die Klägerinnen hatten versucht, sich über eine Klage gegen den Insolvenzverwalter auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die eingeschränkte Einlagensicherung bei der BFI den Weg für eine spätere Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung der BFI zu ebnen. Das Landgericht Dresden hatte ihnen in erster Instanz weitgehend Recht gegeben. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat diese Urteile nun aufgehoben und die Klagen abgewiesen.

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten als Insolvenzverwalter BFI-Bank auf Schadensersatz in Anspruch. Sie hatten im Zeitraum 1999 bis 2003 namhafte Beträge in Form von festverzinslichen Sparbriefen und Festgeld angelegt (Klägerin J.J. insgesamt ca. 157.000 €, Klägerin E. S. rd. 71.000 €). Das Geld war mit der Insolvenz der BFI-Bank zum großen Teil verloren, weil die Bank nur der gesetzlichen... Lesen Sie mehr



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