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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einbauküche“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.11.2017
- 1 U 127/16 -
Vertrag über Einbau einer Küche nach Vorgaben des Käufers stellt Werkvertrag dar
Kein Vorliegen eines Kaufvertrags mit Montageverpflichtung
Der Vertrag über den Einbau einer Küche, welche nach den Vorgaben des Käufers geplant wurde, stellt ein Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB dar. Der Vertrag ist dagegen nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung im Sinne von §§ 651, 434 Abs. 2 BGB zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Käuferin einer Küche im Jahr 2015 vor dem Landgericht Saarbrücken gegen die Verkäuferin auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung in Höhe von 6.000 Euro. Hintergrund dessen waren angebliche Mängel an der Küche, welche die Käuferin zum Anlass eines Rücktritts vom Vertrag nahm. Nach dem Vertrag sollte die Beklagte nach Maßgabe zuvor geführter Besprechungen mit der Klägerin nach deren Vorgaben und Materialauswahl eine speziell für den Küchenraum der Klägerin passende Vollholzküche planen, die von verschiedenen Küchenherstellern aus angefertigten Einzelteilen zusammengestellt wurde und in das Anwesen der Klägerin... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2019
- VIII ZR 82/17 -
BGH zur Frage des Widerrufs eines auf einer Messe geschlossenen Kaufvertrags
Angebot zum Kauf der Einbauküche auf Verkaufsmesse für Verbraucher nicht überraschend
Sofern eine Messe eine reine Verkaufsmesse ist, ist das Angebot zum Kauf der Einbauküche für den Verbraucher nicht überraschend. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein Verbraucher die Feststellung, dass er eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages hinsichtlich einer Küche gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen kann. Der Kläger hatte die Küche zum Preis von circa 10.600 Euro im Rahmen einer Messe am Stand des beklagten Küchenhändlers gekauft.Die Klage hatte vor dem Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.10.2018
- VIII ZR 52/18 -
BGH: Vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei Mieterhöhungsverlangen unberücksichtigt
Einbau der Küche nach Entfernung der alten vermieterseitigen Küche unbeachtlich
Eine vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn durch den Einbau die alte Küche des Vermieters entfernt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Berliner Wohnungsmieterin im Oktober 2015 einer Mieterhöhung zustimmen. Im Rahmen des Mieterhöhungsverlangens verwiesen die Vermieter auf die vorhandene moderne Küchenausstattung, die mitvermietet und daher bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen sei. Die Mieterin sah dies jedoch anders. Zwar verfügte die Wohnung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Homburg, Urteil vom 09.08.2018
- 9 C 273/16 (11) -
Wohnungsmieter haftet nicht für Lackabsplitterungen an lackierter Einbauküche aufgrund leichter Stöße
Leichte Stöße an Küchenfront im Alltag nicht vermeidbar
Ein Wohnungsmieter haftet gemäß § 538 BGB nicht für Lackabsplitterungen an einer lackierten Einbauküche aufgrund leichter Stöße. Denn im Alltag lassen sich leichte Stöße an der Küchenfront nicht vermeiden, so dass sie zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Homburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatz leisten, weil die Einbauküche Lackabsplitterungen aufwies. Diese rührten von leichten Stößen und Anstößen her. Nach den Angaben eines Sachverständigen bringen lackierte Oberflächen grundsätzlich den Nachteil mit sich, dass sie sehr kratz- und stoßempfindlich seien und... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2017
- 5 K 2938/16 -
FG zur Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie inkl. gebrauchten Gegenständen
Zu hoch angesetzter Preis für bewegliche Gegenstände vom Finanzamt nachzuweisen
Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies hat das Finanzgericht Köln in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.500 Euro erworben und im notariellem Kaufvertrag vereinbart, dass von dem Kaufpreis 9.500 Euro auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfielen.Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuer, weil es den für die gebrauchten Gegenstände vereinbarten Preis für zu hoch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 27.10.2017
- 4 UF 86/17 -
Ehefrau muss Ferienhaus mitsamt eingebauten Elektroküchengeräten an Ehemann übergeben
Elektrogeräte einer Einbauküche als Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 BGB zu werten
Ist ein Ehegatte anlässlich der Scheidung zur Übertragung des Eigentums an einem Ferienhaus verpflichtet, so umfasst diese Pflicht, die in der Einbauküche installierten Elektrogräte. Denn diese sind grundsätzlich als Zubehör des Hauses im Sinne von § 97 BGB zu werten. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens schlossen die Ehegatten im Juli 2016 einen Vergleich, womit die Ehefrau dem Ehemann das Eigentum an einem Ferienhaus in der Türkei übertragen sollte. Die Ehefrau sollte im Gegenzug einen Betrag von 19.000 EUR erhalten. Nach Inbesitznahme des Haues stellte der Ehemann fest, dass aus der Einbauküche Backofen,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.01.2017
- 13 UF 477/16 -
Ehefrau nimmt nach Trennung ihre serienmäßige Einbauküche mitsamt vom Ehemann angeschafften Erweiterungsteilen mit: Ehemann verliert nicht Eigentum an Erweiterungsteilen
Anspruch auf Schadensersatz gerichtet auf Rückgabe der Erweiterungsteile
Nimmt die Ehefrau nach der Trennung ihre in die Ehe eingebrachte serienmäßige Einbauküche mitsamt den vom Ehemann nachträglich angeschafften Erweiterungsteilen mit, so verliert er dadurch nicht das Eigentum an den Erweiterungsteilen gemäß § 947 Abs. 2 BGB. Der Ehemann kann in diesem Fall im Wege der Schadensersatzklage die Rückgabe der Erweiterungsteile verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2013 trennte sich ein Ehepaar. Die Ehefrau zog mitsamt den gemeinsamen Kindern aus dem Haus des Ehemanns. Dabei nahm sie die serienmäßige Einbauküche mit. Die Küche wurde von der Ehefrau mitgebracht als das Paar im Jahr 2007 zusammenzog und diese durch vom Ehemann angeschafften Teile der gleichen Serie erweitert wurde. Der Ehemann... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 14.11.2017
- 18 C 182/17 -
Keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters für eine lediglich zur Nutzung überlassene Einbauküche
Pflicht zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen
Ist eine Einbauküche nach dem Mietvertrag lediglich zur Nutzung überlassen, so trifft dem Vermieter keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Er ist vielmehr zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung gegen ihre Vermieterin auf Reparatur eines defekten Kühlschranks und einer defekten Geschirrspülmaschine. Die Vermieterin lehnte eine Reparatur ab und verwies zur Begründung auf den Mietvertrag, wonach die Einbauküche lediglich zur Nutzung überlassen wurde und eine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht nicht besteht.... Lesen Sie mehr
Landgericht Gießen, Urteil vom 21.11.2012
- 1 S 208/12 -
Keine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe bei Zurücklassen von Waschmaschine und kleiner Einbauküche
Vermieter steht Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu
Lässt der Wohnungsmieter nach Ende des Mietverhältnisses seine Waschmaschine und seine kleine Einbauküche zurück, so liegt keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 546 a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu. Dies hat das Landgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 endete das Mietverhältnis über eine Wohnung. Da der Mieter nachfolgend seine Waschmaschine und seine Einbauküche, bestehend aus einer kleinen Küchenzeile, einem Herd, einem Spülunterschrank, einer Arbeitsplatte mit Spüle und zwei Hängeschränken, zurückließ, ging der Vermieter von einem Vorenthalten der Mietsache aus und beanspruchte... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.08.2016
- IX R 14/15 -
Aufwendungen für komplette Erneuerung einer Einbauküche nicht sofort abziehbar
Kosten müssen im Wege der Absetzungen für Abnutzung über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Kosten müssen vielmehr über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung abgeschrieben werden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger Einbauküchen in mehreren ihm gehörenden Mietobjekten entfernt und durch neue ersetzt. Er vertrat die Auffassung, dass die hierfür entstandenen Aufwendungen als sogenannte "Erhaltungsaufwand" sofort abziehbar seien. Das Finanzamt ließ lediglich die Kosten für den Einbau von Herd und Spüle sowie für solche Elektrogeräte, deren Gesamtkosten... Lesen Sie mehr
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