Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Buchführung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Buchführung“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 05.05.2022
- 5 HK O 15710/20 -
Jahresabschlüsse der Wirecard AG für Jahre 2017 und 2018 nichtig
Unabhängig vom (Nicht-)Vorliegen gefälschter Saldenbestätigungen ergibt sich die Nichtigkeit aus der Verletzung gläubigerschützender Vorschriften
Das Landgericht München I hat die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt.
Dabei musste das LG nicht abschließend entscheiden, ob die Saldenbestätigungen für Treuhandkonten bei einer asiatischen Bank tatsächlich gefälscht waren und die entsprechenden Third Party Acquiring - Geschäfte zumindest im Wesentlichen nicht stattgefunden haben, worauf sich der klagende Insolvenzverwalter berufen hatte. Nach diesem Vortrag müsste von einer Überbewertung von Aktiva ausgegangen werden, woraus sich aufgrund von § 256 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AktG die Nichtigkeit ergibt.Denn selbst wenn die vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden geltend gemachte Existenz dieser Gelder auf... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.04.2021
- 1 K 2214/17 E,G,U,F -
Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel der Kassenführung
Keine Auswirkungen der mangelhaften Führung der offenen Ladenkasse auf elektronische Kassenführung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.
Im hier vorliegenden Fall betrieb die Klägerin in den Streitjahren 2011 bis 2013 einen Irish Pub mit Getränke- und Speisenangebot. Sie ermittelte ihren Gewinn durch Bilanzierung und verwendete für die Erfassung der Bareinnahmen im Pub eine elektronische Registrierkasse. Die in den vollständig vorliegenden Z-Bons ausgewiesenen Einnahmen übertrug die Klägerin unter Ergänzung von Ausgaben... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 04.03.2021
- 14 Ns 3/21 -
Unzureichende Information des Steuerberaters kann mittelbare Steuerhinterziehung darstellen
Bedingten Vorsatz genügt um Strafbarkeit auszulösen
Eine genaue Buchführung ist nicht jedermanns Sache. Dass ungenaue Buchführung aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, musste nun ein Angeklagter vor dem Landgericht Osnabrück erfahren. Er wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt rund EUR 9.000,00 verurteilt.
Der Angeklagte war in den Jahren 2009 bis 2013 als Arzt in Bad Iburg tätig. Dabei erzielte er nach den Feststellungen des Landgerichts erhebliche freiberufliche Einnahmen. Diese meldete er jedoch nur unvollständig an seinen Steuerberater. Dieser gab daraufhin für den Angeklagten Steuererklärungen ab, die nach den weiteren Feststellungen deutlich zu niedrige Gewinne aus freiberuflicher... Lesen Sie mehr
Werbung
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2017
- 13 K 3811/15 G,U und 13 K 3812/15 F -
Schätzung von Umsatzerlösen eines Gastronomiebetriebs anhand einzelner Z-Bons zulässig
Berücksichtigung von Belegen aus Folgejahren zur Hinzuschätzungen zu Umsatzerlösen sachgerecht
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Hinzuschätzung von durchschnittlichen Tageserlösen eines Gastronomiebetriebs anhand einzelner Z-Bons zulässig ist.
Im zugrunde liegenden Fall stellte das beklagte Finanzamt bei einem Gastronomiebetrieb im Rahmen einer Betriebsprüfung erhebliche Mängel in der Buchführung und in der Kassenführung fest und nahm Hinzuschätzungen zu den Umsatzerlösen für die Jahre 2000 bis 2010 vor. Dabei legte es einen durchschnittlichen Tageserlös zugrunde, der sich aus zwei Z-Bons aus August 2012 ergab. Diese hatte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.2016
- 6 K 2005/11 -
Aufwendungen für Kalender mit Firmenlogo nur bei Einhaltung formeller Vorschriften abzugsfähig
KIosten müssen einzeln und getrennt von sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden
Aufwendungen für die Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben im Rahmen des Buchführungswerks aufgezeichnet werden. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ließ Kalender mit Firmenlogo und Grußwort der Geschäftsführerin herstellen, die sie Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Personen (z.B. auf Messen) übergab. Die Kalender wurden im Wesentlichen mit einer Grußkarte in der Weihnachtszeit versandt. Die Herstellungskosten pro Kalender betrugen weniger als 40 Euro. Die Klägerin machte diese als... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.03.2015
- XR 20/13 -
Schätzungsmethode des "Zeitreihenvergleichs" nur unter Einschränkungen zulässig
Bundefinanzhof zur Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs
Der Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt.
Dabei handelt es sich um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, bei der die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe des Betriebs in kleine Einheiten --regelmäßig in Zeiträume von einer Woche-- zerlegt werden. Für jede Woche wird sodann der Rohgewinnaufschlagsatz (das Verhältnis zwischen Erlösen und Einkäufen) ermittelt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der höchste Rohgewinnaufschlagsatz,... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2014
- 5 K 1227/13 -
FG zur Buchführungspflicht von Fahrlehrern
Einnahmeaufzeichnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht (sechs Jahre)
Das Finanzamt darf eine Gewinnzuschätzung vornehmen, wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet ist, nicht für das Finanzamt aufbewahrt hat. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit betrieb im Streitjahr (2006) eine Fahrschule. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG. Nach einer Betriebsprüfung, in deren Rahmen u.a. die beim TÜV Rheinland gespeicherten Daten zu der Fahrschule des Klägers (z.B. Daten zu den angemeldeten Führerscheinprüfungen) ausgewertet worden waren, änderte das... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Buchführung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »