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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brandschutzmaßnahmen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.01.2013
- 4 L 1092/12.NW -

Dauerwohnen in Wochenendhausgebiet aufgrund unzureichenden Brandschutzes zurecht untersagt

Effektiver Brandschutz für zahlreiche Grundstücke durch schlechte Wegebeschaffenheiten nicht gewährleistbar

Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat zwei Bürgern, die im Wochenendhausgebiet von Falkenstein ein Gebäude besitzen, die Nutzung ihres Anwesens zu einem dauerhaften Aufenthalt zurecht untersagt. Das sofortige Verbot sei gerechtfertigt, da die für eine Wohnnutzung erforderliche Einsatzgrundzeit der Feuerwehr für das Wochenendhausgebiet Falkenstein nicht eingehalten werden und somit für zahlreiche Grundstücke in dem Gebiet wegen der schlechten Wegebeschaffenheiten kein effektiver Brandschutz gewährleistet werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls sind Eigentümer eines Häuschens im Wochenendhausgebiet von Falkenstein. Gegenüber den Voreigentümern des Grundstücks hatte die Kreisverwaltung Donnersbergkreis im März 1981 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wochenendhauses erteilt. Die Antragsteller wohnen seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in dem von Ihnen erworbenen Häuschen, wo sie auch mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nach einem Brand im Wochenendhausgebiet Falkenstein im Oktober 2012 kam die Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler aufgrund der gemachten Erfahrungen während des Löscheinsatzes zu dem Schluss, dass für zahlreiche Grundstücke... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 09.01.2013
- 4 L 1053/12.NW -

Verwaltungsgericht Neustadt hebt Schlafverbot im Wochenendhausgebiet Falkenstein auf

Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilt zu Unrecht Nutzungsverbot der Wochenendhäuser

Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis untersagte vorübergehende Nutzung eines Wochenendhauses zu Übernachtungszwecken in dem Wochenendhausgebiet Falkenstein aufgrund eines fehlenden Brandschutzes ist rechtswidrig, da der Bürger bereits seit 1970 im Besitz einer Baugenehmigung ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

In dem zugrunde liegenden Streitfall ist der Antragsteller Eigentümer eines Häuschens im Wochenendhausgebiet von Falkenstein. Für dieses wurden auf der Grundlage einer Baupolizeiverordnung aus dem Jahre 1961, die in den 80-er Jahren außer Kraft trat, zahlreiche Baugenehmigungen zur Errichtung von Wochenendhäusern ausgesprochen. Die Baugenehmigungen wurden unter der Bedingung erteilt,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 26.09.2012
- 5 K 2704/12 -

Treppen in Mehrfamilienhäusern dürfen nach Einbau eines Treppenlifts nicht schmaler als einen Meter sein

Treppenlift im Treppenhaus muss aufgrund nicht eingehaltener Mindestbreite wieder abgebaut werden

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 1 m bei Treppen im Treppenhaus muss auch nach Einbau eines Treppenlifts aus brandschutzrechtlichen Gründen eingehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

In dem zugrunde liegenden Fall bewohnt der 88-jährige Kläger gemeinsam mit seiner 80-jährigen Ehefrau eine Wohnung im 2. Obergeschoss eines in Essen gelegenen Mehrfamilienhauses. Um die Wohnung im Alter weiter nutzen zu können, ließ der Kläger – zwar mit Zustimmung der Hausverwaltung, aber ohne vorherige Absprache mit dem Bauamt – im Treppenhaus für rund 7.500 Euro einen Sitztreppenlift... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 12.07.2012
- 4 K 329/12.NW -

Fenster in Grenzwand nach heutiger Rechtslage baurechtlich unzulässig

VG Neustadt hebt Baugenehmigung für Umbau eines seit 1830 bestehenden Wohnhauses auf

Fenster im Erdgeschoss der Grenzwand eines Gebäudes sind nach heutiger Rechtslage baurechtlich unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und hob damit eine Baugenehmigung für den Umbau eines seit 1830 bestehenden Wohnhauses auf die Klage des Eigentümers des Nachbargrundstücks auf.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines bisher unbebauten Grundstücks im Ortskern von Lambrecht. An dieses grenzt das Grundstück der Beigeladenen an, auf dem ein Wohngebäude steht, das ursprünglich im Jahre 1830 errichtet und zuletzt 1955 saniert wurde. Im Erdgeschoss dieses Gebäudes befinden sich auf der Ostseite drei Fenster.Im September... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2001
- 222 C 426/00 -

Treppenhaus-Schrank: Mieterin muss Schrank im Hausflur nach 30 Jahren nicht entfernen

Duldung über einen langen Zeitraum gilt als stillschweigend erteilte Genehmigung

Wird ein bestimmtes Verhalten eines Mieters über einen langen Zeitraum vom Vermieter nicht beanstandet und geduldet, so gilt dies als eine stillschweigend erteilte Genehmigung. Der Widerruf einer solchen Genehmigung kann nur bei Vorliegen sachlicher Gründe erfolgen. Die Entfernung eines seit 30 Jahren an der selben Stelle aufgestellten Schrankes in einem Treppenhaus kann somit vom Vermieter nicht gefordert werden, wenn es hierfür keine objektive Notwendigkeit gibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

Die Beklagte im vorliegenden Fall war seit 1970 Mieterin einer Wohnung im 4. Obergeschoss eines Wohnhauses. In einer Nische auf dem Podest im Treppenhaus vor ihrer Wohnungseingangstür befand sich seit ihrem Einzug ein in ihrem Besitz befindlicher und von ihr genutzter Holzschrank. Im Jahr 1998 forderte der Vermieter die Mieterin auf, den Schrank aus dem Treppenhaus zu entfernen. Die... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.09.2009
- 63 S 487/08 -

Kinderwagen im Hausflur: Anketten verboten!

Auch wenn das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur erlaubt ist, kann das Anketten verboten sein

Das Landgericht Berlin hatte die Interessen der Mieter in einem Mehrfamilienhauses gegen die Interessen der Hauseigentümerin abzuwägen. Es verurteilte die von der Eigentümerin verklagten Mieter unter Androhung von Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, es zu unterlassen, ihren Kinderwagen im Haupttreppenhaus anzuketten.

Die Mieter dürfen aber weiterhin den Kinderwagen in dem Treppenhaus abstellen, weil sie einen Anspruch aus der vertraglichen Gebrauchsüberlassung der Mietsache haben (vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2006 - V ZR 46/06 -). Dies ergebe sich aus der Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter. Dabei sei insbesondere die Schutzpflicht des Vermieters gegenüber anderen Mietern des Hauses zu berücksichtigen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 16.12.2010
- 9 K 1694/09 -

VG Minden: Ordnungsgemäßer Brandschutz erfordert Möglichkeit zur effektiven Brandbekämpfung

Kontrolliertes Abbrennenlassen nicht mit ordnungsgemäßen Brandschutz vereinbar

Dem Bauherrn eines Lebensmittelmarktes kann nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften aufgegeben werden, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, die die Durchführung wirksamer Löscharbeiten auch nach Evakuierung des Gebäudes ermöglichen. Ein kontrolliertes Abbrennenlassen ist mit einem ordnungsgemäßen Brandschutz nicht zu vereinbaren. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Bauträgergesellschaft, hatte sich gegen Brandschutzauflagen gewandt, die der beklagte Kreis Lippe für einen Lebensmittelmarkt in Extertal-Asmissen gemacht hatte, nämlich u.a., die Statik für die von ihr gewählte Dachkonstruktion aus so genannten Nagelplattenbindern nachzuweisen und ausreichende Rauchabzugsmöglichkeiten zu schaffen. Die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 21.08.2008
- 3 L 547/08 -

Gericht verpflichtet Eigentümer eines Einfamilienhauses für freie Flucht- und Rettungswege zu sorgen

"Papierlager" in Einfamilienhaus

Die Eigentümer eines Einfamilienhauses in Kirchhundem, Kreis Olpe, sind verpflichtet, ihr Haus zumindestens soweit "aufzuräumen", dass wieder sämtliche Flucht- und Rettungswege frei werden. Das ergibt sich aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Das Gericht bestätigte damit eine entsprechende Ordnungsverfügung des Bürgermeisters der Gemeinde.

Die Bewohner hatten offenkundig über einen längeren Zeitraum hinweg umfangreiche Mengen von Altpapier, aber auch Laminatfußbodendielen und andere Gegenstände, gesammelt und in ihrem Haus gelagert. Bei einer Durchsuchung stellte die Polizei fest, dass bereits das Betreten des Wohnhauses mit Schwierigkeiten verbunden war. Schon im Hausflur fanden sich entlang der Wände deckenhoch Kartons... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 25.04.2008
- 2 B 65/08 -

NBauO: Verlangen eines zweiten Rettungsweges für ein 1983 errichtetes Gebäude rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einem Antragsteller im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Recht gegeben, der sich gegen die von der Stadt Göttingen verfügte Anbringung eines zweiten Rettungsweges durch zwei Feuerleitern gewendet hatte.

Der Antragsteller ist Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses in der Goetheallee in Göttingen. Das Gebäude war aufgrund von Baugenehmigungen aus den Jahren 1982 und 1983 errichtet worden. Es verfügt, wie genehmigt, nur über einen Fluchtweg für den Brandfall, nämlich das Treppenhaus. Im Jahre 1986 wurde die Nds. Bauordnung - NBauO - dahingehend geändert, dass Wohngebäude im Brandfall... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.12.2005
- 3 L 901/05.MZ -

Schwelbrand im 5.000 Tonnen-Altholzlager - Maßnahmen der SGD-Süd reichen aus

Die SGD-Süd muss nicht weitere immissionsschutzrechtliche Maßnahmen gegen einen Schwelbrand auf einem zuletzt mehr als 5.000 Tonnen Altholz umfassenden Lagerplatz in Bingen-Kempten treffen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem Eilverfahren entschieden.

Eine GmbH betreibt einen immissionsschutzrechtlich genehmigten Betrieb zur Zwischenlagerung und Behandlung (Schreddern) von Altholz in Bingen-Kempten. Statt der zugelassenen 300 Tonnen Altholz lagerte sie dort zuletzt mehr als 5000 Tonnen.Anfang November 2005 kam es in einem Haufwerk zu einem Schwelbrand, der von der Feuerwehr bekämpft werden musste und über einen längeren... Lesen Sie mehr