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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bonusmeilen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.03.2023
- IV ZR 112/22 -

BGH: Ersatz eingesetzter Bonusmeilen von Reise­rücktritts­kosten­versicherung umfasst

Einsatz von Bonusmeilen als Vermögenseinbuße

Die eingesetzten Bonusmeilen für einen Flug sind von einer Reise­rücktritts­kosten­versicherung umfasst, wenn die Bonusmeilen bei einer Stornierung des Fluges wegen Krankheit nicht erstattet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 hatte ein Mann sowohl einen Hin- als auch einen Rückflug von Deutschland in die USA gebucht, welche er mit seinen Bonusmeilen bezahlte. Die Flüge musste der Mann wegen Krankheit stornieren. Da ihm die Bonusmeilen von der Fluggesellschaft nicht erstattet wurden, beanspruchte der Mann seine Reiserücktrittskostenversicherung. Diese sah in ihren Allgemeinen Bedingungen vor, dass eine Entschädigung geleistet wird, "bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten". Da sich der Versicherer weigerte zu zahlen, erhob der Mann Klage.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014
- X ZR 79/13 -

"Miles & More"-Programm der Lufthansa: Kündigung der Teilnahme am Vielfliegerprogramm wegen Verstoßes gegen das Verbot der Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte wirksam

Lufthansa kann Art und Umfang der Leistung des Teilnahmevertrages in eigener Verantwortung bestimmen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in den Teil­nahme­bedingungen des Vielflieger- und Prämienprogramms "Miles & More" der Lufthansa AG wirksam ist, wonach der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten wie Prämientickets an Dritte grundsätzlich untersagt ist. Die Teil­nahme­bedingungen sehen hierzu vor, dass Prämiendokumente ausschließlich an Personen verschenkt werden können, denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 erkannte die Beklagte dem Kläger den höchsten Vielfliegerstatus ihres Programms zu (HON Circle Member). Im Januar 2011 buchte der Kläger unter Einlösung von Meilen seines Meilenkontos ein Prämienticket für Flüge von Frankfurt nach Los Angeles und von New York nach Frankfurt auf den Namen eines Dritten. Die Beklagte kündigte daraufhin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 12.06.2013
- 5 U 46/12 -

Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein

OLG Köln hält Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Lufthansa für unwirksam

Das Oberlandesgericht Köln hat Teile der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für das Miles & More-Programm, welche die Übertragbarkeit von Meilen und Prämien einschränken, für unwirksam erklärt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Mitglied des Vielfliegerprogramms Miles & More der beklagten Fluggesellschaft und besaß den Status eines HON Cercle Members. Im Januar 2011 buchte er unter Einlösung von ihm gesammelter Meilen ein Prämienticket. Der gebuchte Flug wurde von einer dritten Person angetreten. Daraufhin kündigte die Lufthansa die Mitgliedschaft des Klägers... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.01.2013
- 15 U 45/12 -

Miles & More-Bonusmeilen: Klage eines Vielfliegers gegen Erhöhung der Prämienpreise abgewiesen

Kunden werden durch vorgenommene Änderung nicht wider Treu und Glauben benachteiligt

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage eines Teilnehmers des Miles & More-Programms gegen eine Änderung der Flugprämienpreise zurückgewiesen. Das Gericht erklärte die Änderungen für wirksam, da sie mit der in den Teilnahmebedingungen des Miles & More-Programms enthaltenen Einschränkung für Änderungen der Prämienpreise in Einklang stehen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls nahm am Miles & More-Prämienprogramm der Lufthansa teil und hatte bis zum Inkrafftreten einer Anfang Dezember 2010 verlautbarten Anpassung der seit 2004 unveränderten Bedingungen für die Einlösung von Miles & More-Meilen zum 3. Januar 2011 ca. 900.000 Bonusmeilen gesammelt. Er hält die von der Beklagten vorgenommene Erhöhung der zur Einlösung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.10.2007
- VG 2 A 102.06 -

Bundestag muss Journalisten Unterlagen zur sog. Bonusmeilenaffäre herausgeben

Der deutsche Bundestag ist nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes verpflichtet, einem bei der Bildzeitung beschäftigten Journalisten Auskünfte über Einzahlungen von Bundestagsabgeordneten auf ein vom Präsidenten des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der sog. Bonusmeilenaffäre im Jahre 2002 eingerichtetes Sonderkonto zu erteilen.

Der Journalist kann verlangen, dass ihm der Deutsche Bundestag Einsicht in die vorhandenen Aufzeichnungen gewährt, soweit sich hieraus ergibt, wie viele Bundestagsabgeordnete zwischen den Jahren 2002 und 2005 Rückzahlungen auf dieses Sonderkonto geleistet haben, wann die jeweiligen Rückzahlungen geleistet wurden, ob der Verwendungszweck „Bonusmeile Reise Ausland“ oder „Bonusmeile... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.04.2006
- 9 AZR 500/05 -

Miles & More: Bonuspunkte für Vielflieger stehen dem Arbeitgeber zu - keine Privatnutzung von Bonusmeilen

Bonusmeilen müssen für die Bezahlung von Dienstflügen eingesetzt werden

Die Bonusmeilen, die ein Angestellter für dienstliche und vom Arbeitgeber bezahlte Flugreisen erhält, stehen dem Arbeitgeber zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Allerdings besagt das Urteil nicht generell, Dienstbonusmeilen privat zu benutzen. Das BAG hat lediglich entschieden, dass ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf die Meilen hat. Wenn der Arbeitgeber es wünscht, müssen die Meilen zur Bezahlung von Dienstflügen eingesetzt werden.

Nach § 667 2. Alt. BGB ist der Beauftragte verpflichtet, seinem Auftraggeber alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt. Dieser Grundsatz findet auch im Arbeitsverhältnis Anwendung. Die Herausgabepflicht gilt für alle Vorteile, soweit sie dem Arbeitnehmer von einem Dritten nicht nur bei Gelegenheit, sondern auf Grund eines inneren Zusammenhangs mit dem geführten... Lesen Sie mehr