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Mittwoch, 31. Mai 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bilder“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2023
- 80 K 26/22 OL -

Bloßer Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt bei unverzüglicher Löschung kein Dienstvergehen dar

Verhängte Geldbuße von 1.000 € unzulässig

Der bloße Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt jedenfalls dann kein Dienstvergehen dar, wenn der Beamte die Dateien sofort löscht. Die Verhängung einer Geldbuße von 1.000 € ist dann unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2022 erhielt ein Beamter in Berlin eine Disziplinarverfügung, mit der gegen ihn eine Geldbuße von 1.000 € verhängt wurde. Dem Beamten wurde vorgeworfen, im Besitz zweier Videodateien mit fremdenfeindlichen und diskriminierenden Inhalt gewesen zu sein. Zudem wurde ihm vorgeworfen, von einem Freund über WhatsApp ein fremdenfeindliches Bild erhalten zu haben. Der Beamte erhob Klage gegen die Verfügung. Er gab an, die Videodateien und die Bilddatei unverzüglich von seinem Handy gelöscht zu haben. Zudem habe er dem Freund mitgeteilt, ihn künftig mit derlei Dateien nicht mehr zu nerven.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 04.08.2021
- 5 K 509/20.GI -

Klage eines Polizeianwärters auf Übernahme in den Polizeidienst und Ernennung zum Beamten auf Probe bleibt ohne Erfolg

Keine Übernahme in Polizeidienst nach Teilnahme an rechten Chats

Das Verwaltungsgericht Gießen die Klage eines Polizeianwärters abgewiesen, mit der dieser begehrte, das Land Hessen zu verpflichten, ihn zum Beamten auf Probe im gehobenen Polizei­vollzugs­dienst zu ernennen.

Der Kläger absolvierte als Beamter auf Widerruf die Ausbildung zum Polizeikommissar an der Hessischen Polizeiakademie. Die Polizeiakademie Hessen lehnte den Antrag des Klägers auf Ernennung zum Beamten auf Probe ab, da durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung bestünden. Hintergrund für diese Entscheidung sei eine Beteiligung des Klägers an einer Chat-Gruppe von Polizeianwärtern,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.03.2021
- 6 W 8/18 -

Amazon-Händler für automatische Zuordnung von Warenabbildungen anderer Händler zu seinem Angebot verantwortlich

OLG Frankfurt am Main verhängt Ordnungsgeld gegen Händlerin

Angebote auf amazon.de werden über einen Programmalgorithmus von Amazon aus allen hinterlegten Bildern beliebig bebildert, so dass ein Angebot unverpackte Druckerkassetten mit der Abbildung von originalverpackten Kassetten erscheinen kann. Händlern ist es zuzumuten, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 € verhängt.

Die Parteien sind Mitbewerber und bieten auf amazon.de Druckertoner und -tinte an. Die Antragsgegnerin hatte sich in der Vergangenheit bei der Bewerbung ihres Druckertoners ohne Originalverpackung an ein Angebot des Antragstellers für ein Original-Toner-Kit mit entsprechender bildlicher Darstellung „angehängt“. Dies wurde ihr mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hanau untersagt.... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017
- 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17 -

Verbreitung rechtsextremer Bilder im privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtfertigt keine Kündigung des Arbeitnehmers

Privater Chatverlauf steht unter Schutz der Vertraulichkeit

Werden rechtsextreme Bilder in einem privaten Gruppenchat unter Kollegen bei WhatsApp ausgetauscht, so rechtfertigt dies keine Kündigung der Arbeitnehmer. Denn der private Chatverlauf steht unter dem Schutz der Vertraulichkeit. Die Arbeitnehmer dürfen darauf vertrauen, dass der Chatverlauf nicht nach außen dringt. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 erfuhr eine Stadt, dass eine Gruppe von sechs Mitarbeitern des Ordnungsamts in einem privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtsextreme Bilder austauschte. Die Mitarbeiter waren unter anderem für Abschiebungen zuständig. Von den Vorfällen gelangte die Stadt durch ein Gruppenmitglied Kenntnis. Die Stadt sprach daraufhin gegenüber... Lesen Sie mehr




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