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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beweisvereitelung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.07.2015
- 10 U 3566/14 -
Versicherungsschutz nach Wildunfall: Beweisvereitelung einer Kaskoversicherung durch Weigerung der Herausgabe von sichergestelltem Wildhaar
Aufgrund von Beweisvereitelung muss Versicherung Nichtvorliegen eines Wildunfalls beweisen
Weigert sich die Kaskoversicherung im Rahmen eines Rechtstreits über den Versicherungsschutz nach einem behaupteten Wildunfall, sichergestelltes Wildhaar herauszugeben, so liegt eine Beweisvereitelung vor. Die Beweislast wird dadurch umgekehrt, wodurch die Versicherung nachzuweisen hat, dass der Wildunfall nicht stattgefunden hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien Streit über das Vorliegen eines Wildunfalls, der sich nach den Behauptungen des Versicherungsnehmers im April 2013 ereignet haben soll. Die Teilkaskoversicherung bestritt diese Behauptung. Dies war dem Versicherungsnehmer unverständlich, da ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger in der Nähe des Unfallorts einen toten Fuchs entdeckt hatte. Der Sachverständige hatte von dem Tier eine Haarprobe genommen und an dem vorderen Kennzeichen des Pkw des Versicherungsnehmers Haarspuren gefunden und davon ebenfalls eine Haarprobe entnommen. Beide Proben hatte der Sachverständige der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Auerbach, Urteil vom 31.05.2002
- 3 C 883/01 -
Sauerbraten-Fall: Zur Beweislastverteilung bei der Frage der Schmackhaftigkeit eines in einem Restaurant servierten Sauerbratens
Streit um angeblich nicht schmeckenden Sauerbraten
Weigert sich ein Gast eine Speise zu bezahlen (hier: Sauerbraten), muss der Wirt beweisen, dass die Speise ordnungs- und vertragsgemäß zubereitet und dargereicht wurde. Nur dann kann er seinen Anspruch auf Bezahlung gerichtlich durchsetzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Auerbach hervor.
Im zugrunde liegenden Fall besuchte der spätere Beklagte mit weiteren Gästen die Speisegaststätte der Klägerin. Dort bestellte er für seine Gäste und sich Speisen und Getränke; u. a. für sich einen Sauerbraten mit Rotkraut und Klößen für 13,80 DM. Nach dem Servieren des Hauptgerichts brachte der Beklagte gegenüber der Serviererin zum Ausdruck, dass er mit dem Sauerbraten und dem Kraut... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 20.07.2009
- 20 C 338/08 -
Wenn der Kunde die Barabhebung am Geldautomaten bestreitet, darf die Bank die Videoaufzeichnung von der Abhebung nicht löschen
Bank darf Gegenbeweis nicht vereiteln - Nichtanwendbarkeit des Anscheinsbeweises bei Barabhebung mit Kreditkarte
Wenn am Geldautomaten Barabhebungen mit der Karte erfolgen, geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Karteninhaber dafür verantwortlich ist. Dieser so genannte Anscheinsbeweis gilt aber dann nicht, wenn die Bank Gegenbeweise vereitelt, urteilte das Amtsgericht Potsdam.
Im vom Amtsgericht Potsdam entschiedenen Fall wurde an einem Geldautomaten mit der Karten eines Kunden 500,- EUR abgehoben. Die Bank belastete das Konto des Kunden mit diesem Betrag. Dieser behauptete aber ca. 4 Wochen nach der Abhebung, das Geld nicht abgehoben zu haben. Die Karte habe er zwar erhalten, jedoch nie die dazugehörige Geheimnummer. Die Bank möge die Videoaufzeichnungen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2005
- VIII ZR 43/05 -
Käufer eines Gebrauchtwagens muss ein bei Reparatur ausgetauschtes Teil für Gewährleistungsansprüche aufbewahren
Zur Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Fahrzeugteil – im konkreten Fall einen Turbolader – durch eine Werkstatt austauschen lässt und dabei nicht für dessen Aufbewahrung sorgt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer diesem nicht als Beweismittel zur Verfügung steht, eine fahrlässige Beweisvereitelung begeht. Deswegen konnte im konkreten Fall nicht von einem Mangel ausgegangen werden.
Der Kläger hatte im Januar 2003 bei der Beklagten, die einen Handel mit Gebrauchtwagen betreibt, für seine private Nutzung einen Personenkraftwagen gekauft, der im April 1994 erstmals zugelassen worden war und einen Kilometerstand von 191.347 aufwies. Nach angeblich weniger als sechs Monaten erlitt das Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 197.223 einen Turboladerdefekt. Da die Beklagte... Lesen Sie mehr
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