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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsrente“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2023
- 3 AZR 221/22 -

BAG zur endgehaltsbezogenen Betriebsrente bei Teilzeit

Endgehaltsbezogenen Betriebsrente bei Teilzeit darf auf zuletzt maßgebliche Entgelt abgestellt werden

Eine Betriebs­renten­zusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebs­renten­leistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeit­beschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungs­umfang in diesem Zeitraum modifizieren. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Versorgungsrichtlinien sahen eine Altersrente vor, die sich aus einem Festrentenbetrag mal Dienstjahren ergab, wobei sich der Festrentenbetrag nach folgender Formel errechnete: Rentenfähiges Einkommen/ Beitragsbemessungsgrenze x Renteneckwert. Das rentenfähige Einkommen sollte ein Zwölftel des Einkommens betragen, das der Mitarbeiter im letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versorgungsfalles bzw. dem vorzeitigen Ausscheiden bezogen hatte. War ein Mitarbeiter innerhalb der letzten zehn anrechnungsfähigen Dienstjahre ganz oder teilweise teilzeitbeschäftigt, veränderte sich der Festrentenbetrag in dem Verhältnis, in dem die durchschnittliche Arbeitszeit... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.05.2022
- 3 AZR 408/21 -

BAG zur Betriebs­renten­anpassung: Kein Verstoß gegen Unions- oder Verfassungsrecht

Regelungen in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG und § 30 c Abs. 1a BetrAVG nicht zu beanstanden

Wird die betriebliche Altersversorgung u.a. über eine Pensionskasse im Sinne von § 1 b Abs. 3 Betriebs­renten­gesetz (BetrAVG) durchgeführt und ist nach den Regelungen der Pensionskasse sichergestellt, dass ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschüsse zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden, entfällt nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG die Verpflichtung des die Versorgung zusagenden Arbeitgebers zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG. Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) fiel ab dem 31. Dezember 2015 die weitere Voraussetzung in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG weg, wonach zur Berechnung der garantierten Leistung der nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Versicherungs­aufsichts­gesetzes festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckung­srückstellung nicht überschritten werden darf. Dies ist mit Unionsrecht vereinbar. Die durch § 30 c Abs. 1a BetrAVG angeordnete Geltung der am 31. Dezember 2015 in Kraft getretenen Änderung auch für Anpassungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2016 liegen, stellt keine verfassungs­rechtlich unzulässige Rückwirkung dar.

Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern langjährig als Angestellte beschäftigt. Seit 1. Oktober 2011 bezieht sie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Beklagte führt diese über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes aG (BVV) durch. Bei diesem handelt es sich um eine regulierte Pensionskasse unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2021
- 3 AZR 317/20 -

Abzinsung der Betriebs­renten­ansprüche bei Insolvenz

Bundes­arbeits­gericht zur Betriebsrente bei Insolvenz

Bei der nach § 46 Satz 2 iVm. § 45 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmenden Schätzung des Vorteils, der durch die Vorfälligkeit der auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 9 Abs. 2 Betriebs­renten­gesetz (BetrAVG), den Pensions­sicherungs­verein (PSV), übergegangenen Betriebs­renten­ansprüche aufgrund der Kapitalisierung der Ansprüche entsteht, ist der gesetzliche Zinssatz nach § 41 Abs. 2 InsO anzuwenden.

Der Kläger ist der PSV. Der Beklagte ist der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter in dem am 1. Oktober 2017 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der ehemaligen Arbeitgeberin. Diese hatte ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt und gewährt. Im Insolvenzverfahren meldete der Kläger gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf ihn übergegangene... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2021
- 3 AZR 24/20 -

Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeit­beschäftigung

Kürzung von Altersruhegeld wegen Teilzeit­beschäftigung zulässig

Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungs-fähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeit­beschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeits­verhältnisses gekürzt wird. Diese Regelungen stellen keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG dar.

Die Klägerin war annähernd 40 Jahre bei der Beklagten überwiegend in Teilzeit beschäftigt. Seit dem 1. Mai 2017 bezieht sie auf Grundlage der im Betrieb der Beklagten geltenden Konzernbetriebsvereinbarung („Leistungsordnung“) ein betriebliches Altersruhegeld. Dessen Höhe hängt von dem zum Ende des Arbeitsverhältnisses erreichten versorgungsfähigen Einkommen und den zurückgelegten... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2021
- 3 AZR 139/17 -

Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz für die Betriebsrente

Betriebserwerber haftet nicht für Betriebsrentena­nwartschaften in der Insolvenz

Der Erwerber eines Betriebs(teils) in der Insolvenz haftet nach § 613 a Abs. 1 BGB für Ansprüche der übergegangenen Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur zeitanteilig für die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgelegte Dauer der Betriebs­zugehörigkeit. Für die Leistungen, die auf Zeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen, haftet er auch dann nicht, wenn für diesen Teil der Betriebsrente nach dem Betriebs­rentengesetz der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) - der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung - nicht vollständig eintritt. Das hat das Bunde­sarbeits­gericht entschieden.

Den beiden Klägern sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden. Nach der Versorgungsordnung berechnet sich ihre Betriebsrente nach der Anzahl der Dienstjahre und dem - zu einem bestimmten Stichtag vor dem Ausscheiden - erzielten Gehalt. Über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin wurde am 1. März 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im April 2009 ging der Betrieb nach... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2020
- 3 AZR 64/19 -

Keine Anpassung von Versorgungs­regelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungs­regelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Das BAG hat entschieden, dass die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen nicht die Anpassung von Versorgungs­regelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigt.

Der verstorbene Ehemann der Klägerin war bei der Beklagten in leitender Position beschäftigt. Ihm war im Jahr 1976 eine Ruhegehaltszusage erteilt worden, die auch eine Hinterbliebenenversorgung umfasste. Diese enthielt eine Anpassungsregel, nach der die Versorgungs-bezüge entsprechend der Entwicklung der maßgeblichen Tarifgehälter anzupassen sind. Die Beklagte gab die jeweiligen tariflichen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.05.2020
- 1 BvL 5/18 -

BVerfG: Externe Teilung im Versorgungsausgleich mit dem Grundgesetz vereinbar

Aufteilung von Betriebsrenten bei einer Scheidung verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Bei verfassungs­konformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrund­rechten der ausgleich­spflichtigen und der ausgleichs­berechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungs­rechtlichen Grenzen faktischer Benachteiligung von Frauen. Dafür müssen die Gerichte den Ausgleichswert bei der Begründung des Anrechts bei einem anderen Versorgungsträger so bestimmen, dass die ausgleichs­berechtigte Person keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungs­leistungen zu erwarten hat. Der Versorgungsträger muss dabei entstehende Belastungen vermeiden können, indem ihm die Wahl der internen Teilung stets möglich bleibt. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass § 17 VersAusglG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das Vorlageverfahren betrifft § 17 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG), der bei Ehescheidung für bestimmte Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge auch ohne Zustimmung der im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigten Person die externe Teilung ermöglicht. Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich heute im Wege der sogenannten internen Teilung durchgeführt,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2018
- 10 K 3881/16 -

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungs­aus­gleichs sind als Werbungskosten abziehbar

Ausgleichszahlungen zur Abfindung eines Versorgungs­aus­gleichsanspruchs sind mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Zusammenhang stehende Werbungskosten

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungs­aus­gleichs vereinbarten Ausgleichszahlungen einkommen­steuer­rechtlich Werbungkosten sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls erzielte im Streitjahr 2010 als Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und hatte Ansprüche aufgrund Entgeltumwandlungen, sogenannte Betriebsrentenanwartschaften, erworben. Anlässlich des im September 2009 eingeleiteten Ehescheidungsverfahrens vereinbarte er mit seiner geschiedenen Ehefrau eine Ausgleichszahlung zum Ausschluss des... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2018
- 3 AZR 277/16 -

Übergangszuschuss stellt Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar

Auch lediglich vorübergehend gewährter Übergangszuschuss hat Versorgungs­charakter

Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als "Übergangszuschuss" weiter, handelt es sich um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei der früheren, inzwischen insolventen Arbeitgeberin des Klägers galt eine Betriebsvereinbarung über die Gewährung eines Übergangszuschusses. Dieser sollte während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs gezahlt werden, wenn der Versorgungsberechtigte im unmittelbaren Anschluss an die aktive Dienstzeit bei der Arbeitgeberin pensioniert... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.04.2018
- L 11 AS 1373/14 -

Jobcenter nicht zur Zahlung von vertraglich vereinbarter Armut verpflichtet

Offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechende Unterhaltstitel müssen nicht ungeprüft übernommen werden

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Behörden und Sozialgerichte Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen müssen, wenn diese offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechen.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein damals 59-jähiger Hartz IV-Empfänger aus Hannover. Nach der Trennung von seiner Ehefrau unterschrieb er eine notarielle Unterhaltsvereinbarung über die Zahlung von 1.000 Euro/Monat. Mit 60 Jahren wurde eine Betriebsrente von rund 260 Euro/Monat fällig, die als Unterhaltszahlung direkt an die getrenntlebende Ehefrau überwiesen wurde. Das Jobcenter... Lesen Sie mehr




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