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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsärztin“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.12.2017
- 8 AZR 853/16 -

BAG: Arbeitnehmerin steht wegen Impfschadens nach durchgeführter Grippeimpfung von Betriebsärztin kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu

Arbeitgeberin verletzt keine Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag

Erleidet eine Arbeitnehmerin bei einer durch eine Betriebsärztin selbstständig organisierten und unter dem Frei­willig­keits­vor­behalt stehende Grippeimpfung einen Impfschaden, so haftet dafür nicht die Arbeitgeberin. Eine Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder dem Behandlungsvertrag kann ihr nicht angelastet werden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Arbeitgeberin auf Zahlung von Schmerzensgeld, da sie im November 2011 nach einer Grippeimpfung während der Mittagspause einen Impfschaden erlitt. Zur Impfung hatte die Betriebsärztin aufgerufen. Die Impfung war freiwillig und wurde vollständig von der Betriebsärztin organisiert. Die Arbeitgeberin hatte lediglich die Kosten der Grippeimpfung übernommen.Sowohl das Arbeitsgericht Freiburg als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wiesen die Schmerzensgeldklage ab. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hafte die Beklagte nicht für den bei der von... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2016
- 9 Sa 11/16 -

Kein Schmerzens­geld­anspruch gegen Arbeitgeber bei Impfschaden aufgrund Grippeschutzimpfung durch Betriebsarzt

Keine Verletzung von Pflichten aus Arbeitsvertrag oder Behandlungsvertrag

Erleidet ein Arbeitnehmer bei einer von einem Betriebsarzt vorgenommenen Grippeschutzimpfung einen Impfschaden, haftet dafür nicht der Arbeitgeber. Dieser verletzt durch eine fehlende Aufklärung über die Impfrisiken weder seine arbeits­vertrag­lichen Pflichten, noch Pflichten aus dem Behandlungsvertrag. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang November 2011 unterzog sich eine Arbeitnehmerin, die in der Abteilung Controlling beschäftigt war, in der Mittagspause einer Grippeschutzimpfung am Arbeitsplatz. Zu der freiwilligen Impfung hatte die Betriebsärztin aufgerufen. Die Kosten für die Impfung übernahm die Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin behauptete, dass sie nach der Impfung... Lesen Sie mehr




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