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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bestechlichkeit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.07.2022
- StB 7-9/22 -
BGH: Maskengeschäfte von CSU-Abgeordneten nicht strafbar
Maskengeschäfte stellen keine Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern dar
Der Bundesgerichtshof hat die weiteren Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München verworfen. Mit diesen Entscheidungen hatten die Senate insbesondere Haft- und Vermögensarrestanordnungen aufgehoben, welche die Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Mandatsträgern (§ 108 e StGB) in dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft zur sog. Maskenaffäre gegen drei Beschuldigte getroffen hatte, darunter das Mitglied des Deutschen Bundestages N. und das Mitglied des Bayerischen Landtages S.
Der Beschuldigte L. und ein Mitbeschuldigter, zwei Privatunternehmer, fassten Anfang März 2020 den Plan, Schutzausrüstung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie aus Asien einzuführen, um sie gewinnbringend an Bundes- und Landesbehörden zu verkaufen. In Abstimmung mit L. trat der Mitbeschuldigte an die ihm persönlich bekannten Beschuldigten N. und S. heran und trug ihnen an, gegen Entgelt ihre Autorität und ihren Einfluss als Bundes- bzw. Landtagsabgeordneter einzusetzen, damit die Behörden die Ware von Firmen des L. oder mit diesen kooperierenden Unternehmen erwerben. Die beiden Parlamentarier erklärten sich mit dem geplanten Vorhaben einverstanden.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2016
- 2 StR 148/15 -
BGH: Strafbarkeit des Schulsekretärs wegen Bestechlichkeit aufgrund Abschluss von Scheingeschäften zwecks Erhalt von Provisionszahlungen
Faktische Entscheidungsbefugnis über Bestellungen begründet Amtsträgereigenschaft im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB des Schulsekretärs
Ist ein Schulsekretär faktisch befugt über Bestellungen selbstständig zu entscheiden, so gilt er als Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB. Schließt er daher Scheingeschäfte mit einem Zulieferer ab, um dadurch Provisionszahlungen zu erhalten, macht er sich wegen Bestechlichkeit im Amt gemäß § 332 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schulsekretär einer weiterführenden beruflichen Schule war nach der internen Aufgabenverteilung allein für das Bestellen diverser Verbrauchsmittel, wie zum Beispiel Drucker, Toner, Büroartikel und Hygieneartikel, und deren Bezahlung zuständig. Er schloss zwar nicht selbst die Verträge ab oder wies Zahlungen an. Dafür war vielmehr die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 29.11.2016
- 3 K 1138/16.TR -
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit zulässig
Verstoß gegen unabdingbare beamtenrechtliche Verhaltensgebote rechtfertigt Dienstentfernung
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Justizvollzugsbeamten, der vom Amtsgericht Wittlich rechtskräftig wegen Bestechlichkeit in drei Fällen und in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, aus dem Dienst entfernt.
Der im Jahr 2009 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufene Beamte, dessen Probezeit zweimal verlängert worden ist, weil er die erforderliche Distanz zu den Gefangenen nicht immer gewahrt und sich als teilweise leicht manipulierbar gezeigt hatte, wurde im Jahr 2013 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. In der Folgezeit unterhielt er weiterhin Kontakte zu Familienangehörigen und Bekannten... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 18.09.2015
- 2 Ca 1992/13 -
Annahme verbilligter Speisen während Dienstzeit rechtfertigt ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters vom Ordnungsamt
Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen vertragliche Pflichten
Nimmt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes während der Dienstzeit verbilligte Speisen an, so begründet dies allein zwar noch nicht den Verdacht der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit. Eine fristlose Kündigung kommt daher nicht in Betracht. Jedoch verstößt er gegen seine vertraglichen Pflichten, was eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 erhielt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine fristlose Kündigung. Eine ordentliche Kündigung wurde zudem im November 2013 hilfsweise ebenfalls erklärt. Hintergrund dessen war unter anderem der Vorwurf der Vorteilsannahme oder sogar Bestechlichkeit. Seine Arbeitgeberin behauptete, dass der Mitarbeiter von mehreren Imbissbetreibern... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2015
- 2 StR 281/14 -
Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsannahme rechtskräftig
Landgerichts Meiningen muss über Strafzumessung neu befinden
Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsannahme bestätigt.
Das Landgericht Meiningen hat den Angeklagten wegen Abgeordnetenbestechung sowie wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Vom Vorwurf der Vorteilsannahme in einem weiteren Fall hat es den Angeklagten freigesprochen.Der Angeklagte bekleidete... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.09.2014
- III - 1 RVs 91/14 -
OLG Köln bestätigt Freispruch des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit
Rüge der Staatsanwaltschaft unbegründet
Die Freisprüche des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit sowie des Mitangeklagten vom Vorwurf der Bestechung wurden vom Oberlandesgericht Köln bestätigt
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten F. insbesondere vorgeworfen, er habe sich als Wirtschaftsdezernent der Stadt Köln und damit als Amtsträger von dem Mitangeklagten A. im August 2003 eine Vergütung im Hinblick auf dessen Beteiligung an dem Projekt "Protonenklinik" versprechen lassen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten F. u.a. wegen Bestechlichkeit im besonders schweren... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2013
- BVerwG 2 C 62.11 -
Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Gesetz unterscheidet zwischen Beteiligungsrecht und Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen
Die Erhebung der Disziplinarklage unterfällt nur dann dem Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), wenn durch die Klageerhebung im Einzelfall ihr gesetzlicher Aufgabenkreis (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG) berührt ist; das sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten sind im BGleiG differenziert ausgestaltet. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten in Form von frühzeitiger Unterrichtung und aktiver Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen in näher beschriebenen Angelegenheiten einerseits und der Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen andererseits. Das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2012
- 5 StR 115/11 -
BGH verneint Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
Ärzte handeln bei Verordnung von Arzneimitteln nicht als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen
Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 StGB) strafbar. Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt nämlich bei der Wahrnehmung der ihm gemäß § 73 Abs. 2 SGB V übertragenen Aufgaben, insbesondere bei der Verordnung von Arzneimitteln, weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Ausgangsverfahren war eine Pharmareferentin, die Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von etwa 18.000 Euro übergeben hatte, wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Übergabe des Schecks hatte ein als "Verordnungsmanagement" bezeichnetes Prämiensystem des Pharmaunternehmens zugrunde gelegen.... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.11.2011
- 2 LA 333/10 bis 337/10 und 2 LA 348/10 bis 2 LA 350/10 -
OVG Niedersachsen: Rücknahme der Doktorwürde allein wegen Bestechlichkeit des Doktorvaters unzulässig
Mitwirkung eines befangenen Prüfers muss nicht zwangsweise zur Rechtswidrigkeit der Bewertung der Dissertation führen
Die Rücknahme der Doktorwürde allein wegen Bestechlichkeit des Doktorvaters ist unzulässig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteilen vom 31. Mai 2010 die von der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover im Jahre 2009 in acht Fällen vorgenommene Rücknahme der Verleihung der Doktorwürde an bereits berufstätige Juristen aufgehoben. Hintergrund für die Rücknahmen war, dass der Doktorvater dieser Juristen - ein ehemaliger Rechtsprofessor... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.10.2011
- 6 K 3445/10 -
VG Köln: Doktortitel nach strafrechtlicher Verurteilung zu Recht entzogen
Entzug des Doktortitels wegen des gravierenden strafrechtlichen Fehlverhaltens zulässig
Einem promovierten Geschäftsführer, dessen wissenschaftliches Institut Promotionskandidaten an Hochschulprofessoren gegen Zahlung von Honoraren vermittelt hatte, kann nach seiner Verurteilung wegen Bestechung zu Recht der Doktortitel entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vermittelte das inzwischen insolvente "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach jahrelang Promotionskandidatinnen und -kandidaten an Hochschulprofessoren gegen Zahlung von Honoraren. Der Kläger wurde deswegen am 14. Juli 2008 vom Landgericht Hildesheim wegen Bestechung in 61 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten... Lesen Sie mehr
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