Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.12.2022
- 9 K 1957/22 E,G -
Technische Nutzungsprobleme des beA müssen unverzüglich glaubhaft gemacht werden
Pflicht zur Nutzung des betrieblichen Anwaltspostfachs
Macht ein Rechtsanwalt geltend, eine Klage (vorübergehend) nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form erheben zu können, muss er die technische Unmöglichkeit dem Gericht gegenüber unverzüglich glaubhaft machen. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 7. Dezember 2022 (Az. 9 K 1957/22 E,G) entschieden.
Ein Rechtsanwalt erhob für den Kläger am 14. August 2022 per Telefax sowie am Folgetag nochmals per Brief eine Klage. Nachdem der Berichterstatter den Prozessvertreter auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 52 d FGO hingewiesen hatte und hierauf keine weitere Stellungnahme erfolgt war, erließ er einen Gerichtsbescheid, mit dem er die Klage als unzulässig abwies. Hiergegen wandte der Klägervertreter Anfang September 2022 telefonisch und mit per Briefpost übermitteltem Schreiben ein, dass er im Zeitraum von Juni bis Ende August 2022 technische Probleme bei der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) gehabt habe.... Lesen Sie mehr
Werbung
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2022
- 7 K 504/22 K -
Zur Unwirksamkeit einer durch einen Rechtsanwalt nach dem 1.1.2022 übermittelten Klage per Telefax
Per Telefax eingelegte Klage unwirksam
Das FG Düsseldorf hat zur Unwirksamkeit einer durch einen Rechtsanwalt nach dem 1.1.2022 übermittelten Klage per Telefax und zur Ordnungsmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung, die für die Möglichkeit einer elektronischen Klageerhebung auf §§ 52a, 52d FGO hinweist, entschieden.
Am 14.03.2022 erhob die Klägerin, vertreten durch eine Rechtsanwaltssozietät, Klage. Die Klageschrift ging per Telefax bei Gericht ein. Daraufhin teilte das Gericht der Klägerin mit, dass die Klageschrift nicht elektronisch eingegangen und daher wegen Verstoßes gegen §§ 52a, 52d FGO nicht zulässig erhoben sei. Am 29.03.2022 reichte die Klägerin, erneut vertreten durch ihre Prozessbevollmächtigten,... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 22.02.2022
- 8 V 2/22 -
Anwaltlicher AdV-Antrag muss in elektronischer Form eingereicht werden
Antrag per Telefax genügt nicht der vorgeschriebenen elektronischen Form
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein von einem Rechtsanwalt lediglich per Telefax und nicht in der vorgeschriebenen elektronischen Form eingereichter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung unzulässig ist.
Die Antragstellerin stritt sich mit dem Finanzamt im Rahmen eines Einspruchsverfahrens über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Am 2. Januar 2022 reichte sie - anwaltlich vertreten - per Telefax einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids bei Gericht ein. Nach Antragstellung erließ das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, gegen die die Antragstellerin... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2022
- 2-13 O 60/21 -
Ein per Fax eingereichte Verteidigungsanzeige eines Anwalts ist seit dem 1. Januar 2022 formunwirksam
Schriftsätze müssen mittels elektronischer Form eingereicht werden
Seit dem 1. Januar 2022 müssen anwaltliche Schriftsätze mittels elektronischer Form gemäß § 130 d ZPO eingereicht werden. Eine mittels Fax eingereichte Verteidigungsanzeige ist daher formunwirksam. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a.M. übersandte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten im Januar 2022 die Verteidigungsanzeige vorab mittels Fax und nachfolgend auf dem Postweg.Das Landgericht Frankfurt a.M. hielt die Verteidigungsanzeige für formunwirksam und sprach daher ein gegen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2021
- AnwZ (Brfg) 2/20 -
Kein Anspruch auf Verwendung einer anderen Verschlüsselungstechnik beim beA
Derzeitige Verschlüsselung ist nach Ansicht des BGH sicher
Der Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Anspruch von Rechtsanwälten auf Verwendung einer bestimmten Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht besteht.
Die beklagte Bundesrechtsanwaltskammer richtete auf Grundlage von § 31 a Abs. 1 BRAO für sie ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Nach § 31 a Abs. 6 BRAO sind die Kläger verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über dieses Postfach zur Kenntnis zu nehmen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2019
- AnwZ (Brfg) 69/18 -
BGH: Keine Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
Einrichtung des beA nur für natürliche Personen
Eine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft hat keinen Anspruch auf Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Denn die Vorschriften des § 31 Abs. 1, 31a Abs. 1 BRAO sehen die Einrichtung des beA nur für natürliche Personen vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft im Jahr 2017 gegen die Rechtsanwaltskammer auf Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. Der Anwaltsgerichtshof Berlin wies die Klage ab. Dagegen richtet sich die Berufung der Klägerin.Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs und wies... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.05.2019
- AnwZ (Brfg) 15/19 -
BGH: Rechtsanwalt muss Sonderumlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs auch bei Nichtnutzung zahlen
Sonderumlage entsteht nicht wegen Nutzung, sondern wegen Einrichtung des Postfachs
Ein Rechtsanwalt muss auch dann die Sonderumlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zahlen, wenn er dieses gar nicht nutzt. Denn die Sonderumlage stützt sich nicht auf die Nutzung, sondern auf die Einrichtung des Postfachs. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Rechtsanwalt aus Nordrhein-Westfalen gegen die Sonderumlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für 2018 in Höhe von 58 Euro. Er führte unter anderem an, das Postfach nicht zu nutzen und meinte daher, die Sonderumlage nicht zahlen zu müssen. Er erhob daher Klage gegen den Beitragsbescheid der Rechtsanwaltskammer.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2019
- 11 U 164/18 -
Berufungsschrift über beA: Bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur muss einfache Signatur unter dem Schreiben mit Absender des Schriftsatzes übereinstimmen
Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur genügt nicht
Wird eine Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach ohne eine qualifizierter elektronische Signatur versendet, muss gemäß § 130 a Abs. 3 ZPO die unter dem Schreiben angegebene einfache Signatur mit dem Absender des Schreibens übereinstimmen. Die Verwendung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur genügt nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien vor dem Landgericht Braunschweig im Jahr 2018 über die Wirksamkeit zweier Verbraucherdarlehensverträge zwecks Finanzierung eines Fahrzeugkaufs. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen legte die Prozessbevollmächtigte der Kläger, eine Rechtsanwalts-GmbH, Berufung ein. Dies erfolgte über das besondere elektronische Anwaltspostfach... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2017
- 1 BvR 2233/17 -
Verfassungsbeschwerde gegen Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs erfolglos
Mögliche Verletzung der Berufsfreiheit nicht ausreichend dargelegt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen die ab dem 1. Januar 2018 bestehende Verpflichtung, die für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen (sogenannte passive Nutzungspflicht) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügt.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind ab dem 1. Januar 2018 verpflichtet, die für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen (§ 31 a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO). Das beA ähnelt in seinem Aufbau einem E-Mail-Postfach... Lesen Sie mehr