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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschränkung des Fragerechts“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14.12.2022
- 2 BvE 8/21 -

BVerfG stärkt Fragerecht von Abgeordneten zu Verfassungsschutz

Auskunfts­verweigerung stellt Verletzung des parlamentarisches Fragerechts dar

Das Bundes­verfassungs­gericht entschieden, dass die Weigerung der Bundesregierung, die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mitzuteilen, das parlamentarische Fragerecht des antragstellenden Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt.

Der Antragsteller ist Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion. Er bat die Bundesregierung um Auskunft über die Anzahl der in den letzten fünf Jahren jeweils in das Ausland entsandten Bediensteten des BfV. Mit Schreiben vom 9.12.2020 teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Namen der Bundesregierung mit, dass die Beantwortung der Frage nicht – auch nicht eingestuft als geheimhaltungsbedürftige Verschlusssache – erfolgen könne. Die abgefragten Informationen beträfen in besonderem Maße das Staatswohl. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018
- 2-13 S 88/17 -

Beschränkung des Rederechts eines Wohnungseigentümers auf Versammlung nur unter Beachtung des Verhältnis­mäßig­keits­grundsatzes

Schonende Beschränkung des Rederechts

Die Beschränkung des Rederechts eines Wohnungseigentümers auf einer Versammlung ist nur unter Wahrung des Verhältnis­mäßig­keits­grundsatzes zulässig. Die Beschränkung muss möglichst schonend sein. Daher sind vor einem vollständigen Redeverbot weniger einschneidende Maßnahmen zu wählen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von anstehenden Sanierungsmaßnahmen an einer Wohneigentumsanlage fanden im September 2016 und 2017 jeweils eine Eigentümerversammlung statt. Während in der ersten Versammlung die anstehenden Sanierungsmaßnahmen besprochen wurden und Gelegenheit zur Stellung von Fragen bestand, sollten in der zweiten Versammlung nur die Beschlüsse... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 19.03.2013
- 7 K 51/12 -

Anfragen von Stadträten müssen fristgemäß beantwortet werden

Es handelt sich um eine zwingende Frist, die nur unter außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden muss

Die Dresdner Stadträte haben einen Anspruch darauf, dass ihre schriftlichen Anfragen an die Oberbürgermeisterin in der Regel binnen 14 Tagen, spätestens jedoch nach sechs Wochen beantwortet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob die Klägerin, eine Dresdner Stadträtin, da sie sich durch die verzögerte Bearbeitung ihrer Anfragen in ihren Rechten verletzt sah. Zudem machte sie geltend, dass der Stadtrat und dessen Sportausschuss nicht hinreichend am Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung des Leiters des Eigenbetriebs Sportstätten und Bäderbetrieb in den Jahren 2009bis 2011 beteiligt worden seien.... Lesen Sie mehr