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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauchdeckenstraffung“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.07.2017
- L 16 KR 13/17 -

Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse bei Bauch­decken­straffung nach erheblicher Gewichtsreduktion

Psychische Belastung rechtfertigt keinen operativen Eingriff

Führt eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden, muss die gesetzliche Krankenkasse dennoch keine Operation zur Bauch­decken­straffung bezahlen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall kam es bei dem 53jährigen Kläger, der bei einer Körpergröße von 174 cm ein ursprüngliches Spitzengewicht von 165 kg hatte, nach einer Schlauchmagenoperation zu einem Gewichtsverlust bis auf 85 kg und zu einem erschlafften Hautüberschuss im Bereich des Bauches.Gegenüber seiner Krankenkasse begehrte der Kläger eine Bauchdeckenstraffung, da er unter seinem Aussehen psychisch leide. Er möge sich nirgends mit freiem Oberkörper zeigen und fühle sich den Blicken anderer Menschen ausgesetzt. Nur durch eine Operation sei ein ästhetisches Körperbild wieder herzustellen. Außerdem hänge die Fettschürze so weit... Lesen Sie mehr




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