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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Außer-Haus-Verkauf“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.05.2022
- 1 BvR 1295/21 -

Verfassungs­beschwerde gegen Gastronomie­beschränkungen durch die "Bundesnotbremse" erfolglos

Vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf Auslieferung und Außer-Haus-Verkauf verfassungs­rechtlich gerechtfertigt

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die in § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 IfSG in der Fassung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (§ 28 b IfSG a. F.) geregelte Untersagung der Öffnung von Gaststätten zur Eindämmung der Corona-Pandemie richtete.

In Anknüpfung an die Entscheidung des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - zur sogenannten "Bundesnotbremse" hat die Kammer entschieden, dass auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verfassungsrechtlich gerechtfertigt war. Der Gesetzgeber hat den ihm zustehenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch insoweit nicht überschritten.Am 23. April 2021 trat das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft. Zentraler... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 19.08.2021
- 5 L 642/21.KO und  5 L 665/21.KO -

Kein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken zur Nachtzeit in Teilen der Koblenzer Altstadt

Ruhestörungen durch größere Menschen­ansammlungen sollen verhindert werden

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat in zwei gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass die von der Stadt Koblenz gegenüber Gastronomie­betrieben verfügten Verbote, keine alkoholischen Getränke zur Mitnahme in den Monaten April bis einschließlich Oktober während der Nachtzeit (21.00 Uhr bis 06.00 Uhr) zu verkaufen, vorläufig zu beachten sind.

Weil es insbesondere in den Sommermonaten auf Straßen und Plätzen u. a. zu Ruhestörungen durch größere Menschenansammlungen gekommen war, verfügte die Stadt Koblenz in den hiervon betroffenen Bereichen gegenüber einzelnen Gaststätten Verkaufsverbote für Alkohol zur Mitnahme während der Nachtzeit. Gleichzeitig ordnete sie die sofortige Vollziehung ihrer Verfügungen an.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.08.2020
- 20 CS 20.1821 -

BayVGH: Vorläufiges Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke in Bamberg voraussichtlich rechtmäßig

Verbot als geeignete Maßnahme um die Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20 Uhr („Steh-Bier-Verbot“) an Wochenenden und während der (ausgefallenen) „Sandkerwa“ in bestimmten Teilen der Bam-berger Altstadt voraussichtlich rechtmäßig ist. Er hat einen in erster Instanz ergangenen anderslautenden Beschluss geändert und einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Die Betreiberin von drei Gastronomiebetrieben in der Bamberger Altstadt hielt das mit Allgemeinverfügung vom 27. Juli 2020 verhängte Verbot für unverhältnismäßig. Sie hatte dagegen Klage erhoben und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragt.Das Verwaltungsgericht Bayreuth war dem Antrag gefolgt und hatte die aufschiebende Wirkung der Klage zugunsten der Antragstellerin... Lesen Sie mehr




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