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Freitag, 31. März 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Außenprüfung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2022
- 1 K 472/22 U -

Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen

FG Düsseldorf hat Klage als unbegründet abgewiesen

Das Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden,

Die Klägerin reichte ihre Umsatzsteuererklärung 2015 im Jahr 2016 beim beklagten Finanzamt ein. Nachdem im Dezember 2020 bereits mit einer Außenprüfung für die Umsatzsteuer 2016 bis 2018 begonnen worden war, erweiterte der Prüfer den Prüfungszeitraum mit Schreiben vom 15.12.2020 (Eingang laut Kanzleistempel des Prozessbevollmächtigten am 21.12.2020) auf die Umsatzsteuer 2015. Als voraussichtlicher Prüfungsbeginn war der 21.12.2020 angegeben. Mit Fax vom 18.12.2020, das auf die Erweiterung der Betriebsprüfung Bezug nahm, forderte der Prüfer bestimmte Unterlagen für 2015, wie Eingangs-/Ausgangsrechnungen, elektronische FiBu-Daten etc., an. Zudem bat... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2021
- 7 K 656/18 AO -

Keine Teilnahmebefugnis eines Gemeinde­bediensteten an einer Außenprüfung

Teilnahme eines Gemeinde­bediensteten an Außenprüfung steht Steuergeheimnis entgegen

Der Teilnahme eines Gemeinde­bediensteten an einer Außenprüfung kann das Steuergeheimnis entgegenstehen, wenn die Gemeinde und der Steuerpflichtige Vertragsbeziehungen unterhalten. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Die zugelassene Revision ist unter dem Az. III R 25/21 beim Bundesfinanzhof anhängig.

Das beklagte Finanzamt hatte gegenüber der Klägerin die Durchführung einer Außenprüfung u.a. wegen Gewerbesteuer angeordnet. In der Prüfungsanordnung teilte es dazu mit, dass die Stadt, in der die Klägerin ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung durch einen Gemeindebediensteten nach § 21 FVG Gebrauch mache. Mit ihrer dagegen gerichteten Klage machte die Klägerin... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2016
- 2 K 31/15 -

Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung

Änderung von Steuerbescheiden für die Vorjahre

Die zum Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze können auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Streitfall betrieb der Kläger einen Imbissbetrieb an einer U-Bahnstation in Hamburg. Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Steuerbescheide für die Vorjahre. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse für die Zeit während der Außenprüfung schätzte es erhebliche Mehrerlöse.Mit seiner Klage machte der Kläger - erfolglos - geltend, seine vermeintlich... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2014
- VIII R 52/12 -

Digitalisierte Steuerdaten dürfen nach Außenprüfung nicht auf mobilem Rechner des Prüfers gespeichert werden

Räumliche Beschränkung des Datenzugriffs folgt bereits aus Gesetzeswortlaut

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass § 147 Abs. 6 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung bei dem Kläger (einem selbständig tätigen Steuerberater) mit der Prüfungsanordnung die Gewinnermittlungen sowie zu deren Prüfung die Steuerdaten in digitaler Form auf einem maschinell verwertbaren Datenträger angefordert. Dagegen erhob der Kläger nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage, da er der Ansicht... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.04.2014
- IV R 25/11 -

BFH zur Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen unzureichender Mitwirkung bei einer Außenprüfung

Verzögerungsgeld von 2.500 € bis 250.000 € festsetzbar

Das Finanzamt (FA) darf auch in Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht bei einer Außenprüfung schuldhaft nicht nachgekommen ist, ein Verzögerungsgeld nicht ohne nähere Begründung festsetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Das FA kann gegen den Steuerpflichtigen ein Verzögerungsgeld von 2.500 € bis 250.000 € festsetzen, wenn dieser seinen Mitwirkungspflichten (u.a. Erteilung von Auskünften oder Vorlage von Unterlagen) im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt (§ 146 Abs. 2b der Abgabenordnung). Ob es zur Festsetzung kommt, steht im Ermessen des FA. Die Ermessenserwägungen... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.04.2013
- I R 45/11 -

Verrechnungs­preis­dokumentation ist unionsrechtskonform

Eingriff in Grundfreiheiten im gemeinsamen Binnenmarkt durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt

Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, ob die Pflicht zu einer so genannten Verrechnungs­preis­dokumentation, der Steuerpflichtige bei bestimmten grenz­Ã¼ber­schreitenden Vorgängen unterworfen sind, in Einklang mit dem Unionsrecht steht. Er hat dies prinzipiell bejaht.

Nach § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) hat der Steuerpflichtige bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit ihm nahestehenden Personen Aufzeichnungen zu erstellen und diese auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen. Diese Pflichten beziehen sich insbesondere auf die mit den Nahestehenden vereinbarten so... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 11.07.2012
- 2 V 1565/12 u.a. -

Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig

Durchführung einer Außenprüfung bei gewerblich tätigen Personen ohne weitere Voraussetzungen zulässig

Das Bundeszentralamt für Steuern ist berechtigt, auch beim Versicherungsnehmer die Erhebung und Abführung von Versicherungssteuer zu prüfen. Dies entschied das Finanzgericht Köln in mehreren parallel geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Im zugrunde liegenden Fall wollte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei einer Reederei überprüfen, ob und inwieweit sie ihre Schiffe bei Versicherungsunternehmen versichert hatte, die außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässig sind. In diesem Fall ist nämlich ausnahmsweise der Versicherungsnehmer selbst verpflichtet, die Versicherungsteuer zu erklären und an den Fiskus abzuführen.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.09.2011
- VIII R 8/09 -

Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

Außenprüfung bei Rechtsanwalt, der Mobbingopfer vertritt, das in der Finanzverwaltung arbeitet

Die Anordnung einer Außenprüfung kann wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der Adressat der Prüfungsanordnung, ein selbständig tätiger Rechtsanwalt hatte detailliert und nachvollziehbar dargelegt, seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt. Das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein. Zwei weitere Mandanten... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.07.2011
- 1 V 1151/11 -

FG Rheinland-Pfalz: Androhung von Verzögerungsgeld ist kein Verwaltungsakt

Verzögerungsgeld stellt, anders als Angrohung von Zwangsgeld, kein Zwangsmittel dar

Die Androhung eines Verzögerungsgeldes hat nicht die Qualität eines Verwaltungsaktes. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Außenprüfer des Finanzamtes im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei einer GmbH die Vorlage ganz bestimmter Unterlagen angefordert. Nachdem diese Anforderung nicht erfüllt worden war, forderte das Finanzamt mit Schreiben vom 19. Januar 2011 die Vorlage verschiedener Belege/Unterlagen zur Fortsetzung der Außenprüfung an. Ergänzend wurde... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16.06.2011
- IV B 120/10 -

BFH: Festsetzung von Verzögerungsgeld bei mangelnder Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung möglich

Nochmalige Festsetzung von Verzögerungsgeld für bereits zuvor angeforderte Unterlagen unzulässig

Ein Verzögerungsgeld kann dann verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Werden angeforderte Unterlagen auch nach der Festsetzung des Verzögerungsgeldes nicht vorgelegt, darf allerdings wegen derselben Unterlagen nicht noch einmal ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber - bisher weitgehend unbemerkt - das so genannte Verzögerungsgeld eingeführt. Es beträgt mindestens 2.500 Euro und höchstens 250.000 Euro und kann u.a. festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige bei einer Außenprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist Auskünfte erteilt oder Unterlagen vorlegt. Ursprünglich stand die Einführung... Lesen Sie mehr




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