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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ast“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 11.05.2017
- 12 U 7/17 -

Baumkontrolle und Verkehrs­sicherungs­pflicht: Zur Haftung privater Baumbesitzer bei herabfallenden Ästen

Privatleute müssen nur in angemessenen zeitlichen Abständen gründliche äußere Sichtprüfung von Bäumen durchführen

Auch von Bäumen können Gefahren ausgehen. Als Eigentümer eines Baumes muss man daher darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Anders als Gemeinde und Städte, die verpflichtet sind, Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal zu überprüfen, sind die Anforderungen für Privatleute deutlich geringer. Diese müssten nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage in Delmenhorst geparkt. Als sie zum Auto zurückkam, war ein Ast heruntergefallen und hatte das Auto beschädigt. Der Sachschaden betrug rund 9.000 Euro.Die Frau verlangte das Geld von der Hausverwaltung, die von den Eigentümern mit der Unterhaltung der Wohnanlage beauftragt worden war. Sie argumentierte, dass die Hausverwaltung den Baum nicht ausreichend untersucht und überwacht habe. Ein im Prozess eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass die Rinde an einer Astgabelung länglich verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.10.2014
- 11 U 57/13 -

Herabfallender Ast beschädigt Pkw - Stadt haftet wegen unzureichender Baumkontrolle und Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflichten

Bei konkreten Anhaltspunkten für mangelhafte Stabilität eines Baumes ist eingehendere fachmännische Untersuchung vorzunehmen

Eine Stadt schuldet dem Halter eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Pkw Schadensersatz, wenn sie eine ausreichende Stabilitäts­kontrolle des Baumes versäumt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der damals 52 Jahre alte Kläger, seinerzeit wohnhaft in Hamm, parkte im Mai 2012 seinen Pkw Mercedes Benz in einer Parkbucht auf der Straße "Sonnenplatz" in Dortmund. Im Verlauf des Tages brach ein Ast von der am Straßenrand stehenden Linde ab und beschädigte das Dach des klägerischen Pkw. Von der beklagten Stadt hat der Kläger Schadensersatz... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2014
- III ZR 352/13 -

Gemeinde haftet nicht für natürlichen Astbruch gesunder Bäume (hier: Pappeln)

Verkehrs­sicherungs­pflicht der Gemeinde verlangt keine Beseitigung von naturbedingt bruchgefährdeteren Baumarten an Straßen oder Parkplätzen

Eine nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften (hier: Straßengesetz des Landes Thüringen) verkehrs­sicherungs­pflichtige Körperschaft (hier: Gemeinde) muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnt in Suhl in einem Mietshaus. Vor dem Wohnblock befinden sich auf beiden Seiten der Straße öffentliche Parkplätze, die auch von den Anwohnern genutzt werden. An die Parkplätze grenzt ein der beklagten Stadt gehörender Grünstreifen, auf dem im Jahre 2011 einige etwa 50-60 Jahre alte Pappeln standen. Der Kläger stellte in den Abendstunden... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2010
- 12 U 103/10 -

Natürlicher Astabbruch begründet keine Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Stadt bzw. Gemeinde

Astabbruch gesunder Bäume gehören zu den naturgegebenen und hinzunehmenden Lebensrisiken

Wird ein PKW durch einen herabfallenden Ast eines gesunden Baums beschädigt, so haftet die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde nicht für den Schaden. Denn der Astabbruch von gesunden Bäumen gehört zu den naturgegebenen und hinzunehmenden Lebensrisiken. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein auf dem Parkplatz eines öffentlichen Schwimmbads parkender PKW durch einen herabfallenden Ast eines gesunden Baums beschädigt. Der Halter des Fahrzeugs verlangte daraufhin Schadenersatz von der Stadt. Er war der Meinung, die Stadt sei ihren Überwachungspflichten nicht hinreichend nachgekommen. Nachdem das Landgericht seine Klage abgewiesen hatte,... Lesen Sie mehr




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