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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Argentinien-Anleihen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.02.2015
- XI ZR 47/14 und XI ZR 193/14 -

Bundesgerichtshof bejaht Zahlungs­ver­pflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten Gläubigern aus den von ihr begebenen Staatsanleihen

Schuldnerstaat steht gegenüber privaten Gläubigern keine Berechtigung zur Zahlungs­verweigerung wegen Staatsnotstands zu

Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei weiteren Verfahren damit beschäftigt, ob die Republik Argentinien die Erfüllung von Zahlungsansprüchen privater Gläubiger aus von ihr begebenen Inhaber­schuld­ver­schreibungen unter Berufung auf den von ihr wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand oder wegen der mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung verweigern kann. Der Bundesgerichtshof hat dies verneint.

In den beiden zugrunde liegenden Verfahren macht der jeweilige Kläger Ansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen geltend, die von dem beklagten Staat im Jahr 1997 (Sache XI ZR 193/14) bzw. im Jahr 1996 (Sache XI ZR 47/14) ausgegeben wurden. Der Kläger in der Sache XI ZR 193/14 begehrt die Rückzahlung des Nominalbetrags des von ihm erworbenen Miteigentumsanteils an den Ende Oktober 2009 fällig gewordenen Schuldverschreibungen nebst den am 30. Oktober 2008 und 30. Oktober 2009 fällig gewordenen Zinsen. Der Kläger in der Sache XI ZR 47/14 begehrt die Zahlung der aus den Schuldverschreibungen am 13. November 2005 fällig gewordenen Zinsen für das Jahr... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.08.2007
- 26 W 37/07 -

Argentinien-Anleihen: Gegen Argentinien kann in Deutschland zwangsvollstreckt werden

OLG erklärt Pfändung argentinischen Staatsvermögens für zulässig

Ein Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, dessen Rückzahlungsansprüche nicht freiwillig erfüllt worden sind, kann u.U. im Inland im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgreich gegen die Schuldnerin vorgehen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in mehreren Verfahren entschieden.

Die Gläubiger waren Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, die bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt worden waren. Die Republik Argentinien war deshalb in zahlreichen Fällen zur Zahlung der fälligen Anleihen Zug um Zug gegen Aushändigung der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen und Zinsscheine verurteilt worden.Da die Schuldnerin nicht freiwillig leistete,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.05.2007
- 2 BvM 1-5/03; 2 BvM 1/06; 2 BvM 2/06 -

Argentinien-Anleihen: Staatsnotstand berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung gegenüber privaten Gläubigern

Der argentinische Staat muss seine Zahlungsverpflichtungen aus den Argentinien-Anleihen erfüllen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der 2002 erklärte Staatsnotstand von Argentinien sei kein Grund, den deutschen Anlegern die Auszahlung zu verweigern.

Die Republik Argentinien bediente sich im Zusammenhang mit der argentinischen Finanzkrise in erheblichem Umfang des Instruments der Staatsanleihen. Solche Anleihen wurden auch auf dem deutschen Kapitalmarkt aufgelegt und von deutschen Gläubigern gezeichnet. Anfang 2002 erklärte sich Argentinien für zahlungsunfähig und berief sich dabei auf einen Staatsnotstand. Anlässlich mehrerer Klagen... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.12.2006
- VIII R 62/04 -

BFH zur Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Argentinien-Anleihen

Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Steuerbarkeit von Verlusten aus sog. Argentinien-Anleihen geklärt: Veräußerungsverluste aus argentinischen Staatsanleihen führen nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Denn bei den Anleihen handelt es sich nicht um Finanzinnovationen.

Der Kläger hatte im Januar 2003 argentinische Staatsanleihen mit einem Zinssatz von 11,75 % bzw. einem variablen Zinssatz zwischen 8 und 15 % (Anschaffungskosten 175.008 €) zum Preis von 39.243 € ohne Stückzinsabrechnung nach Börsentageskurs veräußert. Bei Emission waren jedoch Stückzinsen besonders in Rechnung gestellt worden; die Staatsanleihen befanden sich beim Erwerb durch den Kläger... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2006
- 2 BvM 9/03 -

Bundesverfassungsgericht stoppt Zugriff auf argentinische Botschaftskonten

Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische Immunität von Botschaftskonten

Durch argentinische Staatsanleihen geschädigte Anleger können nicht die Konten der argentinischen Botschaft pfänden lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Republik Argentinien bediente sich im Zusammenhang mit der argentinischen Finanzkrise in erheblichem Umfang des Instruments der Staatsanleihen. Solche Anleihen wurden auch auf dem deutschen Kapitalmarkt aufgelegt und von deutschen Gläubigern gezeichnet. Diese Anleihen unterfallen dem deutschen Recht. Die Republik Argentinien formulierte in den Anleihebedingungen einen allgemeinen ... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom 19.07.2005
- 23 O 169/05 -

Zu den Beratungspflichten einer Bank bei Auslandsanleihen

Empfehlung spekulativer Wertpapiere verpflichtet zur Aufklärung von Risiken

Nicht jeder Geldanleger ist automatisch ein abgebrühter "Zocker". So mancher Bankkunde hält es durchaus für nervenschonender, auf hohe Renditeerwartungen zugunsten der Sicherheit der Anlage zu verzichten. Darum ist es für jedes Geldhaus ein Muss, sich über Ziele und Risikobereitschaft des Anlegers zu informieren. Selbstverständlich hat das danach von der Bank empfohlene Anlageprodukt den Kundenwünschen Rechnung zu tragen. Verletzt das Bankhaus diese Erkundungs- und Aufklärungspflichten, macht es sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Das zeigen aktuelle Entscheidungen des Landgerichts Coburg und des Oberlandesgericht Bamberg. Beide Gerichte verurteilten eine Sparkasse, einer durch die Investition in Argentinien-Anleihen Baden gegangenen Kundin rund 53.000 € zu ersetzen gegen Rücknahme der "Wert"-Papiere. Nach Überzeugung der Richter hatten Bankangestellte die Anlegerin fehlerhaft beraten.Eigentlich wollte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 17.07.2006
- 5 U 246/05 -

Vor Argentinien-Anleihen hätte die Bank warnen müssen

OLG Bamberg zum Umfang der Beratungspflicht einer Bank bei der Empfehlung von Auslandsanleihen

Eine Bank muss sich bei der Empfehlung von vermeintlich renditeträchtigen Auslandsanleihen über die Ziele und die Risikobereitschaft des Anlegers informieren. Bei der Beratung muss es diese Kundenwünsche beachten. Ein Kreditinstitut, dass diese Erkundungs- und Aufklärungspflichten verletzt, ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Die Richter bestätigten mit ihrem Beschluss ein Urteil des Landgerichts Coburg. Danach hat die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt. Es läge ein Verstoß gegen § 31 Wertpapierhandelsgesetz vor.Siehe dazu ausführlich LG Coburg, Urt. v. 19.07.2005: Zu den Beratungspflichten einer Bank bei AuslandsanleihenEine Bank muss sich bei der Empfehlung von vermeintlich renditeträchtigen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2006
- 8 U 107/03 -

Argentinien muss Staatsanleihen zurückzahlen

Wirtschaftliche Situation hat sich deutlich gebessert

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Republik Argentinien verurteilt, Zinsen aus Staatsanleihen an zwei Privatgläubiger zu zahlen.

Die Republik Argentinien hatte sich Anfang 2002 für zahlungsunfähig erklärt und auf Staatsnotstand berufen. Das Oberlandesgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die strengen Anforderungen, die an den Staatsnotstand als Rechtfertigungsgrund zu stellen sind, nun aus tatsächlichen Gründen nicht mehr vorliegen. Da der Staatsnotstand ohnehin nur zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.02.2006
- 8 U 107/03, 8 U 109/03 -

Verfahren gegen die Republik Argentinien werden fortgesetzt

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass zwei bei ihm anhängige, seit Juli 2003 ausgesetzte Zahlungsklagen gegen die Republik Argentinien fortgesetzt werden.

Die Kläger verlangen Zahlung aus argentinischen Staatsanleihen.Beim Oberlandesgericht und beim Landgericht Frankfurt am Main sind noch zahlreiche weitere Parallelverfahren anhängig. Die Republik Argentinien hat sich in allen Verfahren für zahlungsunfähig erklärt und auf Staatsnotstand berufen. Der Senat hat deshalb im Juli 2003 drei Parallelverfahren dem Bundesverfassungsgericht... Lesen Sie mehr