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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „airbnb“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 16.06.2023
- 4 K 1365/23 -

Zweckentfremdung: Keine Überschreitung der Zehn-Wochen-Grenze bei Einstellen der Wohnung auf Buchungsplattform für mehr als zehn Wochen

Für Zehn-Wochen-Grenze ist tatsächliche Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung maßgeblich

Die Zehn-Wochen-Grenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Zweck­entfremdungs­verbots­gesetzes Baden-Württemberg (ZwEWG) ist nicht bereits dann überschritten, wenn die Wohnung für mehr als zehn Wochen auf einer Buchungsplattform zur Vermietung angeboten wird. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Wohnung tatsächlich für mehr als zehn Wochen von Feriengästen genutzt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem Wohnungsmieter in Baden-Württemberg untersagt, seine Wohnung als Ferienwohnung anzubieten. Der Mieter hatte seine Wohnung über die Plattform AirBnB während der Schulferien seiner Tochter zur Vermietung an Feriengäste angeboten. Da die Wohnung insgesamt für einen Zeitraum von mehr als zehn Wochen auf der Plattform zur Vermietung bereitstand, sah die zuständige Behörde einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot. Tatsächlich war die Wohnung aber deutlich unter zehn Wochen an Feriengäste vermietet worden. Der Mieter beantragte Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.06.2021
- VG 6 K 90/20 -

Airbnb muss bei Verdacht auf Zweckentfremdung von Wohnraum Vermieter-Daten übermitteln

Herkunfts­land­prinzip gilt nicht für Irischen Datenschutz

Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Klageverfahren entschieden.

Die Klägerin ist ein irisches Unternehmen mit Sitz in Dublin. Sie betreibt eine Internetplattform, auf der die Vermietung von Ferienwohnungen auch in Berlin angeboten wird. Mit Bescheid aus dem Dezember 2019 verpflichtete das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin die Klägerin, unter anderem Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter, deren Inserate in online veröffentlichten Listen... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.08.2019
- 12 ZB 19.333 -

Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben

Stadt muss sich gemäß Vorgaben des Zweck­entfremdungs­rechts und des Telemediengesetzes auf Auskunftsersuchen "im Einzelfall" beschränken

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass Airbnb die Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben muss. Generelle und flächendeckende "Datenerhebung auf Vorrat" komme laut Urteil des Gerichts nicht in Betracht.

Airbnb betreibt eine weltweit tätige online-Plattform zur Vermittlung von privaten Unterkünften. Hierauf inserieren Gastgeber anonym Wohnräume zum zeitweisen Aufenthalt. Nach dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht ist eine Vermietung von privaten Wohnräumen länger als acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genehmigungspflichtig. Die beklagte Landeshauptstadt... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2019
- 2 Ss-OWi 438/19 -

Airbnb: Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung rechtskräftig

Vermietung der Wohnung verstößt gegen Ferien­wohnungs­satzung

Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung - über die Plattform "Airbnb" - verstößt gegen das Hessische Wohnungs­aufsichts­gesetz. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und bestätigte wegen entsprechender Verstöße hiergegen verhängte Geldbußen von in Höhe von 6.000 Euro.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene mit Urteil vom 30. November 2018 zur Zahlung von Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Das Gericht verwies darauf, dass die Betroffenen durch die Vermietung der Wohnung gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 12.12.2018
- M 9 K 18.4553 -

Airbnb Ireland muss Identität von deutschen Gastgebern preisgeben

Unternehmen muss sich trotz Firmensitzes im Ausland aufgrund ihrer Tätigkeit im Bundesgebiet an nationale Vorschriften halten

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Airbnb Ireland Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben muss. Das Gericht wies damit die Klage der Airbnb Ireland UC ab.

Die Klägerin betreibt eine weltweite Online-Plattform zur Vermittlung von privaten Unterkünften. Hierauf inserieren Gastgeber anonym Wohnräume zum zeitweisen Aufenthalt. Nach dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht ist eine Vermietung von privaten Wohnräumen länger als acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeherbergung genehmigungspflichtig. Dadurch soll vermieden werden, dass... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2018
- 67 S 20/18 -

Vermietung der Wohnung über airbnb: Unwirksamkeit einer vermieterseitigen Kündigung aufgrund rechtswidrigen Eindringens in Wohnung und Anfertigung von Fotos

Schwerwiegende Verletzung des Per­sönlich­keits­rechts des Mieters

Eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung wegen der Vermietung der Wohnung über airbnb durch den Mieter ist unwirksam, wenn sich Mitarbeiter der Hausverwaltung zu Beweiszwecken Zugang zur Wohnung verschaffen und Fotos von der Wohnung anfertigen. Dadurch wird das Per­sönlich­keits­recht des Mieters so schwerwiegend verletzt, dass seine Pflichtverletzung dahinter zurücktritt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung, da er im April 2017 die Wohnung für eine Nacht über airbnb vermietet hatte und nach erfolgter Abmahnung durch die Vermieter die Wohnung nochmals im Mai 2017 für eine Nacht vermietet hatte. Die Vermieter erlangten Kenntnis von der unbefugten Gebrauchsüberlassung, da ein Mitarbeiter von... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 03.02.2015
- 67 T 29/15 -

Vermietung der Wohnung durch den Mieter über "airbnb" an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung

Schwerwiegender Mietvertragsverstoß

Wer als Mieter ohne Genehmigung des Vermieters die Mietwohnung an Touristen vermietet und trotz Abmahnung von der Vermietung nicht ablässt, begeht einen schwerwiegenden Vertragsverstoß, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mieters berechtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Das Landgericht Berlin hatte im Rahmen einer Kostenentscheidung über die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage aufgrund fristloser Kündigung zu entscheiden.Nach Auffassung der Zivilkammer 67 könne der Vermieter den Vertrag über ein Wohnraummietverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wenn ein Mieter seine Wohnung über das Internetportal “airbnb” an Touristen vermiete... Lesen Sie mehr




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