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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „7-Tage-Inzidenz“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2020
- 2 ME 463/20 -
Maskenpflicht im Schulunterricht kann auch inzidenzunabhängig angeordnet werden
Anordnung voraussichtlich rechtmäßig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss entschieden, dass der Landkreis Helmstedt als Infektionsschutzbehörde berechtigt ist, für sein Kreisgebiet eine über die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinausgehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht anzuordnen, die nicht erst bei Erreichen eines Schwellenwertes von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) eingreift.
Die zwei Antragsteller, Schüler eines Gymnasiums im Landkreis Helmstedt, haben sich vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig dagegen gewehrt, im Schulunterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen. Ihren entsprechenden Eilantrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss abgelehnt. Die dagegen von den Antragstellern erhobene Beschwerde hat das OVG zurückgewiesen.Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass sowohl die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht der Sekundarbereiche I und II ab Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 als auch... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.10.2020
- 13 B 1581/20.NE -
Sperrstunde in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zur Sperrstunde und Alkoholverkaufverbot der Gastronomie
Die Sperrstunde in gastronomischen Einrichtungen und das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, welche die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung für Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 50 vorschreibt, sind rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontroll-Eilverfahren von 19 Antragstellern entschieden, die in Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis Gaststätten betreiben.
Zur Begründung seines Beschlusses führte der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen aus: Die Verbote dienten dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 5 (Gefährdungsstufe 2) wegen fehlender Nachverfolgungsmöglichkeiten außer Kontrolle zu geraten drohe. Das gegenwärtige Infektionsgeschehen sei... Lesen Sie mehr
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