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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2014
- 67 S 66/14 -
Unzumutbarkeit von umfassenden Sanierungsarbeiten für Mieter aufgrund psychischer Probleme
Kein Anspruch des Vermieters auf Duldung der Modernisierungsarbeiten
Die Duldung von umfassenden Sanierungsarbeiten kann für einen Wohnungsmieter eine unzumutbare Härte darstellen, wenn die Gefahr eine Dekompensation bis zur existentiellen Krise besteht und die gesundheitlichen Risiken auch nicht durch eine Ersatzwohnung ausgeräumt werden können. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter plante im Oktober 2010 die Durchführung umfassender Modernisierungsmaßnahmen in einem Wohnhaus. Die Mieterin einer Wohnung im Haus wendete sich gegen die Arbeiten und führte zur Begründung an, dass die Maßnahmen aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation eine
Amtsgericht verneint Duldungsanspruch
Das Amtsgericht Mitte holte ein Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand der Mieterin ein und kam auf dessen Basis zum Ergebnis, dass die
Landgericht hielt Duldung der Modernisierungsmaßnahmen für unzumutbar
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Ihm habe kein Anspruch auf
Keine Ausräumung der gesundheitlichen Risiken mit Hilfe einer Ersatzwohnung
Der Sachverständige sei zudem davon ausgegangen, so das Landgericht weiter, dass die gesundheitlichen Risiken mit Hilfe einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mitte, Urteil vom 14.01.2014
[Aktenzeichen: 5 C 210/12]
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Dokument-Nr. 21594
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