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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.11.2014
- 14 SaGa 1496/14 -
Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn nicht unverhältnismäßig
GDL beschließt, Streik vorzeitig zu beenden
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn AG entschieden, dass die Fortsetzung des Streiks nicht verboten und der Streik auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken ist.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte es durch ein Urteil am Vortag ebenfalls abgelehnt, den
Streik verstößt nicht gegen Friedenspflicht
Das Hessische Landesarbeitsgericht begründete die Entscheidung damit, dass durch den
Streik wird vorzeitig beendet
Die Gewerkschaft der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2014
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 19128
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