wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2014
1 S 234/11 -

Amateurfunker klagt erfolglos gegen Bundesnetzagentur

Internetzugang über das Stromnetz

Ein Amateurfunker, der sich durch den von einem Unternehmen (Beigeladene) angebotenen Internetzugang über das Stromnetz beeinträchtigt sieht, kann gleichwohl nicht verlangen, dass die Bundesnetzagentur (Beklagte) Maßnahmen gegen die Beigeladene ergreift. Denn das Angebot der Beigeladenen stört weder den Amateurfunk noch den Kurzwellen-Rundfunkempfang in der Wohnung des Klägers. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) nach Einholung eines Sachverständigengutachtens entschieden.

Der Kläger im vorliegenden Fall ist Amateurfunker. Er betreibt sein Hobby in seiner Wohnung in Mannheim und nutzt verschiedene Funksysteme zum Amateurfunk und zum Empfang internationaler Kurzwellen-Radiosender im 49 m-Band. Die Beigeladene betreibt in Mannheim ein Netz auf Basis der Powerline-Communications-Technologie (Access-PLC-Netz). Diese ermöglicht den Zugang zum Internet über die Stromleitung, indem die Nutzer ein spezielles PLC-Modem mit einer Steckdose verbinden.

Kläger verlangt Anordnung von Maßnahmen gegen das Access-PLC-Netz wegen erheblicher Empfangsstörung

Der Kläger machte geltend, das Access-PLC-Netz störe seinen Amateurfunk und den Empfang von Kurzwellen-Rundfunk erheblich. Die Beklagte müsse daher Maßnahmen gegen die Beigeladene anordnen. Die Beklagte lehnte das ab. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) wies die Klage ab. Der VGH hat im Berufungsverfahren ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, ob in der Wohnung des Klägers Funkstörungen auftreten, die den Amateurfunk und den Empfang von Rundfunk mittels Kurzwelle praktisch unmöglich machen. Der Sachverständige hat in der Wohnung des Klägers Messungen vorgenommen und sein Gutachten mündlich erläutert. Der VGH hat anschließend die Berufung des Klägers zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Keine PLC-typischen Störungen vom Sachverständigen feststellbar

Zwar sei die Beklagte nach § 14 Absatz 6 Satz 2 Nr. 4 EMVG befugt, zum Schutz vor Auswirkungen von Betriebsmitteln, die nicht den Vorschriften dieses Gesetzes oder anderen Gesetzen mit Festlegungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit genügen, besondere Maßnahmen für das Betreiben von Betriebsmitteln an einem bestimmten Ort anzuordnen oder alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Betreiben von Betriebsmitteln an einem bestimmten Ort zu verhindern. Diese Vorschrift räume jedem, der von solchen ungenügenden Betriebsmitteln betroffen sei, einklagbare Rechte gegen die Beklagte ein. Der Sachverständige habe in der Wohnung des Klägers jedoch keine PLC-typischen Störungen festgestellt. Einige Kurzwellensender seien ohne erhebliche Störungen zu empfangen gewesen. Die übrigen seien allein wegen ihrer geringen Feldstärke nicht zu empfangen gewesen, nicht jedoch wegen Auswirkungen der PLC-Anlage. Beim Empfang des Amateurfunks sei nur auf einer Frequenz ein Grenzwert überschritten worden. Dies betreffe jedoch nicht den gesamten Frequenzbereich und sei nur eine punktuelle Störung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2009
    [Aktenzeichen: 11 K 1385/07]
Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2015, Seite: 69
MMR 2015, 69

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18663 Dokument-Nr. 18663

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18663

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?