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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 11.08.2021
- 14 L 1214/21 -
Riesenrad darf bis Ende August am Kölner Zoo bleiben
Eilantrag von Anwohner abgelehnt
Ein Anwohner in Riehl kann sich nicht mit dem Argument gegen die Erlaubnis für das Riesenrad vor dem Zoo wenden, dass dort nicht genügend Parkplätze für zusätzliche Besucher vorhanden seien. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und einen Eilantrag des Anwohners abgelehnt.
Das "Europa-Rad" einer Bonner Firma war letztes Jahr auf dem Privatgelände vor dem Schokoladenmuseum aufgebaut. Da dies dort zuletzt wegen Bodenarbeiten nicht möglich war, beantragte die Betreiberfirma, das
Anwohner begehrt Einstellung des Betriebs des Riesenrades
Gegen die
VG: Verletzung sogenannter drittschützender Vorschriften nicht ersichtlich
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt. Der Antragsteller könne sich als "Dritter" nicht gegen die Erteilung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30693
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