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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 01.09.2009
- 6 K 1357/08.KO, 6 K 465/09.KO -
Rheinland-Pfalz: Lehrerinnen klagen erfolgreich gegen Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für Übernahme in Beamtenverhältnis
Festlegung einer Höchstaltersgrenze muss durch eine gesetzliche Regelung erfolgen - Verwaltungsvorschrift reicht nicht aus
Das Land Rheinland-Pfalz kann den Antrag zweier Lehrerinnen auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht mit der Begründung ablehnen, sie überschritten die Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für eine Einstellung. Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die 1964 und 1967 geborenen Klägerinnen sind Lehrerinnen in
Land muss erneut über Antrag der Lehrerinnen entscheiden
Die Klagen hatten zum Teil Erfolg. Zwar hätten die Klägerinnen keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, so die Richter, jedoch auf erneute Entscheidung über ihren jeweiligen Antrag. Der Beklagte könne diesen nämlich nicht unter Verweis auf die
Gericht: Altersgrenze ist grundsätzlich möglich
Grundsätzlich könne zwar der Anspruch auf gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt durch eine
Höchstaltersgrenze muss durch Gesetz geregelt werden
Die Festlegung der Höchstaltersgrenze müsse jedoch durch gesetzliche Regelung erfolgen. Hieran fehle es derzeit in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2009
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Koblenz
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Dokument-Nr. 8822
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