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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 08.09.2022
- 5 E 3639/22 -
Unerlaubtes Entfernen vom Schulausflug kann Ausschluss von Klassenfahrt rechtfertigen
Schüler muss Anordnungen des Lehrers aus Eigen- und Fremdschutz nachkommen
Entfernt sich ein Schüler unerlaubt von einem Schulausflug so kann dies seinen Ausschluss von einer Klassenfahrt rechtfertigen. Ein Schüler muss den Anordnungen des Lehrers aus Eigen- und Fremdschutz nachkommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 14-jähriger Schüler eines Gymnasiums in Hamburg wurde von einer für September 2022 geplanten
Rechtmäßiger Ausschluss des Klassenfahrt
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied gegen den Schüler. Der
Eingeschränkter Prüfungsmaßstab der Gerichte
Zwar stelle der
Schüler muss Anordnungen des Lehrers aus Eigen- und Fremdschutz nachkommen
Davon ausgehend sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Einschätzung der Klassenkonferenz nicht zu beanstanden. Die Befürchtung, dass der Schüler gerade während der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32325
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