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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.11.2008
2 E 4225/07, 2 E 4238/07 u.a. -

Anspruch verjährt: Gemeinde muss Straßenbeiträge rechtzeitig einfordern

Verwaltungsgericht hebt Straßenbeitragsbescheide für die Frankfurter Straße in Bellnhausen auf

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Beitragsbescheide der Gemeinde Fronhausen für den Umbau der Frankfurter Straße in Bellnhausen aufgehoben, weil es die Beitragspflicht als verjährt ansah.

Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten ist der Umbau der Frankfurter Straße, der im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Bellnhausen, die Teil der alten B3 war und die nach dem Neubau der B3 a 1995 zur gemeindlichen Verkehrsanlage herabgestuft worden war, erfolgte. Mit Bescheiden aus dem Dezember 2006 hatte die Gemeinde Fronhausen die Anlieger der Frankfurter Straße zu Straßenbeiträgen herangezogen.

Richter: Vierjährige Festsetzungsfrist ist abgelaufen

Dies war indes nach Auffassung des Gerichts im Jahr 2006 nicht mehr möglich, weil die vierjährige Festsetzungsfrist seit Fertigstellung der Baumaßnahme bereits Ende 2005 abgelaufen war. Nach umfänglicher Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass die letzten für die Entstehung der Beitragspflicht maßgeblichen Baumaßnahmen Ende 2001 vorgenommen und zu dieser Zeit auch abgenommen und mit Schlussrechnung abgerechnet worden waren. Die wenigen danach noch vorgenommenen Arbeiten betrafen nach den Feststellungen des Gerichts entweder den Bau der nicht beitragsfähigen Kreisverkehrsanlage, Nachbesserungsarbeiten oder nicht vom Bauprogramm umfasste Maßnahmen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 07.01.2009

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