Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2023
- 3 L 829/23, 3 L 854/23 und 3 L 910/23 -
Untersagung von Triebwerksprobeläufen auf dem Flughafen Essen/Mülheim auf immissionsschutzrechtlicher Grundlage rechtswidrig
Checks auf dem Gelände eines Verkehrslandeplatzes gehören zu laufendem Betrieb des Flugplatzes
Die Stadt Mülheim an der Ruhr darf Triebwerksprobeläufe nach der Instandsetzung eines Flugzeuges nicht unter Rückgriff auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit den Eilanträgen der Flughafengesellschaft sowie zweier auf dem Flughafengelände (zum Teil seit Jahrzehnten) ansässigen Wartungsbetriebe entsprochen.
Die Erprobung von Triebwerken an Luftfahrzeugen nach routinemäßigen Wartungen (sog. „Maintenance Checks“) auf dem Gelände eines Verkehrslandeplatzes zwecks Wiederaufnahme des Flugbetriebes und hiermit einhergehende Geräuschemissionen sind dem laufenden Betrieb des Flugplatzes zuzurechnen. Bei den Geräuschemissionen handelt es sich um sogenannten „Bodenlärm“, der dem Begriff des „Fluglärms“ unterfällt. Diesem „Fluglärm“ kann nicht auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes begegnet werden, weil die Vorschriften dieses Gesetzes für Flugplätze – von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen – nicht gelten.
Dennoch Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem möglich
Dies bedeutet nicht, dass die Anwohner des Flughafens den von Triebwerksprobeläufen ausgehenden Geräuschemissionen schutzlos ausgeliefert sind, denn die zuständigen Luftfahrtbehörden können auf luftverkehrsrechtlicher Grundlage durchaus Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm treffen. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33073
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33073
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.