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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2014
- VG 5 K 379.12 -
Frauenvertreterin muss bei Abmahnung der Berliner Verkehrsbetriebe beteiligt werden
Beteiligung der Frauenvertreterin bei jeder Abmahnung soll potentielle Diskriminierungen von vornherein ausschließen
Die Frauenvertreterin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) muss auch bei Abmahnungen gegenüber Beschäftigten beteiligt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die BVG hatte im Juni 2012 einen Omnibusfahrer abgemahnt, weil dieser in drei Fällen einen Bus über mehrere Meter freihändig geführt haben soll.
Frauenvertreterin macht Verletzung ihrer Beteiligungsrechte geltend
Die Klägerin, die zuständige
Frauenvertreterin ist laut Landesgleichstellungsgesetz bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zu beteiligen
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte fest, dass die Klägerin an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 17912
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