alle Urteile, veröffentlicht am 30.12.2019
Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019
- 523 F 9430/18 -
AG München zur Zuweisung eines Hundes nach Trennung von Eheleuten
Keine Herausgabe von einem oder beiden in der Ehezeit erworbenen Hunde
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Hund ist im Rahmen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten zwar grundsätzlich als "Hausrat" einzuordnen ist, der nach Billigkeit zu verteilen ist. Dabei müsse jedoch aus Gründen des Tierschutzes berücksichtigt werden, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Streitfalls lebten nach drei Ehejahren seit Ende 2017 getrennt. Im September 2015 wurde ein erster Hund erworben. Den Kaufvertrag schloss die Antragstellerin. Den Kaufpreis in Höhe von 1.000 Euro zahlte hingegen der Antragsgegner. Im November 2017 erwarben die Beteiligten einen weiteren Bobtail. Den Unterhalt für die Tiere finanzierte der Antragsgegner. Während des Zusammenlebens hielten sich die Tiere in den beiden Ehewohnungen der Beteiligten in München und im benachbarten Ausland wechselweise auf. Die Antragstellerin kümmerte sich vorwiegend um die Hunde, da der Antragsgegner arbeitete. Der Antragsgegner... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.06.2018
- S 12 U 327/18 -
Kontrollverlust über Fahrzeug durch Niesanfall steht nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung
Für Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss konkretes Handeln im Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit stehen
Wer als Fahrzeuglenker auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein selbständiger Landschaftsgärtner, war mit seinem LKW auf dem Weg von seinem Gartenlager zu seiner Wohnung unterwegs. Dabei erlitt er einen Niesanfall und griff nach seinem Taschentuch, das sich auf dem Armaturenbrett neben dem Radio befand. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und zog sich eine Rippenfraktur zu.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 10.04.2019
- 11 U 13/19 -
Schadensersatz in Höhe von 85 % des Reisepreises wegen Stornierung einer hochwertigen Reise und der ersatzweise gebuchten Reise jeweils am Abreisetag am Flughafen
Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit
Erfahren die Reisenden erst am Abreisetag am Flughafen von der Stornierung einer hochwertigen Reise und geschieht dies kurz danach mit der ersatzweise gebuchten Reise ebenfalls, kann den Reisenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von 85 % des Reisepreises zu stehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater hatte für sich und seine Ehefrau sowie seinen beiden Kindern im Alter von 17 und 21 Jahren eine Pauschalreise nach Kos für Oktober 2016 für 7.008 Euro gebucht. Der Abflug war für 3 Uhr geplant. Am Tag vor dem Abflug teilte die Reiseveranstalterin dem Familienvater noch mit, dass zwar der Flug ersatzlos gestrichen war, jedoch... Lesen Sie mehr