wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 8. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 06.08.2019

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 06.03.2019
- 4 A 612/17 -

VG Schleswig weist Musterklage wegen Grundsteuererhöhung in Flensburg ab

Durchschnittlicher Steuerpflichtige wird durch Erhöhung nicht übermäßig belastet

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die in Flensburg für das Jahr 2017 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 480 % auf 690 % zulässig ist. Die Musterklage des Haus-, Wohnungs- und Grund­eigentümer­vereins Flensburg ("Haus und Grund") gegen die Stadt blieb damit erfolglos.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Flensburg im Jahre 2016 die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 480 % auf 690 % für das Jahr 2017 beschlossen. In dem entsprechenden Beschluss der Ratsversammlung vom Oktober 2016 war festgehalten worden, dass die Erhöhung der Finanzierung von verschiedenen Maßnahmen im KiTa-Bereich (u.a. Verbesserung des Betreuungsschlüssels) diene sollte. Gegen die entsprechenden Grundsteuerbescheide wurden insgesamt ca. 14.000 Widersprüche eingelegt. Auch Haus und Grund legte (als betroffener Grundstückseigentümer) Widerspruch ein und erhob nachfolgend Klage, über die heute entschieden wurde. ... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2019
- 7 B 10851/19.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz bejaht Anspruch auf zumutbaren Betreuungsplatz in Kinder­tages­einrichtung in Mainz

Gesetzlicher Anspruch verpflichtet Jugendhilfeträger zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen

Ein dreijähriges Kind hat gegen die Stadt Mainz einen Anspruch darauf, ihm ab spätestens 12. August 2019 einen Betreuungsplatz in einer Kinder­tages­einrichtung zu verschaffen, der unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel in nicht mehr als 30 Minuten von seiner Wohnung aus erreichbar ist. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der in Vollzeit berufstätige Vater meldete am 3. Dezember 2018 sein Kind bei der Stadt Mainz für einen Platz in einer Kindertagesstätte an. Die Mutter des Kindes arbeitet seit 1. Juli 2019 in Teilzeit. Die Stadt Mainz stellte einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Mainz-Hechtsheim ab dem 1. Oktober 2019 in Aussicht.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017
- 4 U 29/17 -

Linksabbieger muss bei Regen und Dunkelheit auf Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mit unbeleuchtetem Fahrzeug rechnen

Geradeausfahrer muss seine Sichtbarkeit für Linksabbieger nachweisen können

Ein Linksabbieger muss bei Dunkelheit und Regen auf einer Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht damit rechnen, dass ein Geradeausfahrer ohne Beleuchtung fährt. Kommt es zu einer Kollision, ist dem Linksabbieger kein Verstoß gegen die Wartepflicht aus § 9 Abs. 3 StVO vorzuwerfen. Behauptet der Geradeausfahrer sichtbar gewesen zu sein, muss er dies nachweisen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im November 2015 zwischen einem Linksabbieger und einem Geradeausfahrer zu einem Verkehrsunfall. Zur Unfallzeit herrschte Dunkelheit und Regen. Der Geradeausfahrer hatte vor dem Unfall ein kurz vor der Kreuzung befindliches Tankstellengelände verlassen. Der Linksabbieger behauptete, dass er dabei ohne Licht gefahren sei. Er habe den... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Moers, Urteil vom 17.04.2019
- 561 C 220/17 -

Unzureichender Wasserdruck in Küche rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Tröpfchenweises Austreten von Wasser aus Wasserhahn

Ist der Wasserdruck in der Küche so gering, dass das Wasser nur tröpfchenweise aus dem Hahn austritt, kann dies eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Moers entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da aus dem Wasserhahn in der Küche das Wasser nur noch tröpfchenweise austrat. Sie musste daher zur Wasserentnahme ins Badezimmer gehen. Da die Vermieterin ein Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Moers entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr