Werbung
alle Urteile, veröffentlicht am 20.04.2016
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 23.03.2016
- 3 K 446/15.MZ -
Fremdwerbeanlagen in Wohngebieten unzulässig
Werbung für andernorts ansässige Unternehmen oder deren Produkte laut Landesbauordnung nicht gestattet
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass in Wohngebieten Werbeanlagen nur an Geschäfts- oder Betriebsstätten zulässig sind, nicht aber sogenannte Fremdwerbeanlagen, d.h. Werbung für andernorts ansässige Unternehmen oder deren Produkte.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, ein bundesweit Außenwerbung betreibendes Unternehmen, beantragte eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln im sogenannten Euro-Format (2,66 m x 3,66 m) in einer Gemeinde im Landkreis Alzey-Worms. Die Bauaufsichtsbehörde versagte die Baugenehmigung.Nach erfolglosem Widerspruch wies auch das Verwaltungsgericht die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in Wohn- und Dorfgebieten nur Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig seien. Werbeanlagen für nicht auf dem Baugrundstück... Lesen Sie mehr
Werbung
Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.09.2006
- 12 U 118/05 -
Mietminderung wegen Feuchtigkeit setzt unter anderem Angabe des Mieters zum Ort und Umfang der Feuchtigkeit voraus
Bloße Behauptung des Vorhandenseins von feuchten Wänden genügt nicht
Beansprucht ein Mieter eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit, so muss er unter anderem Angaben zum Ort und Umfang der Feuchtigkeit machen. Allein die Behauptung, es habe sich an Wänden unterschiedlicher Räume Feuchtigkeit gezeigt, ist unzureichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte die Mieterin eines Gewerberaums eine Mietminderung geltend. Hintergrund dessen war die Behauptung der Mieterin, dass sich an Wänden unterschiedlicher Räume Feuchtigkeit gezeigt habe. Die Mieterin, die ein Schönheitsinstitut in den Räumen betrieb, befürchtete einen Schimmelpilzbefall und infolgedessen Maßnahmen des Gesundheitsamtes. Die Vermieter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 14.04.2016
- W 3 K 14.438 -
Zutrittsverbot zur LaserTag-Arena für unter 16-Jährige nicht zu beanstanden
LaserTag birgt Gefahr für geistiges und seelisches Wohl von Kindern und Jugendlichen
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass das von der Stadt Würzburg verhängte Zutrittsverbot für Personen unter 16 Jahren zur LaserTag-Arena Würzburg nicht zu beanstanden ist. Hingegen hatte die Anordnung von Auflagen für 16- und 17-Jährige keinen Bestand.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt unter der Bezeichnung LaserTag Würzburg in Würzburg eine LaserTag-Arena. Im vorliegenden Verfahren ging es um die Überprüfung eines Bescheids, in dem die Stadt Würzburg den Zutritt von Personen unter 16 Jahren zu den Betriebsräumen untersagt und hinsichtlich 16- und 17-Jähriger angeordnet hatte, dass für die einzelnen Teilnehmer... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Traunstein, Beschluss vom 18.09.2015
- 319 C 1083/15 -
Keine unzulässige Wohneigentumsnutzung bei temporärer Unterbringung von 11 Asylbewerbern in 80 qm großer Eigentumswohnung
Übrigen Wohnungseigentümern steht kein Unterlassungsanspruch zu
Vermietet ein Wohnungseigentümer seine 80 qm große Wohnung temporär an 11 Asylbewerber, so ist dies angesichts der aktuellen Wohnraumsituation nicht zu beanstanden. Dies gilt jedenfalls solange, wie keine Störungen vorliegen oder zu befürchten sind. Den übrigen Wohnungseigentümern steht in diesem Fall kein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer seine 80 qm große Wohnung an 11 Asylbewerber temporär vermietet. Die Wohnung bestand aus zwei getrennten, 12 bzw. 18 qm großen Schlafzimmern, einem Bad, einem offenen Wohnbereich nebst Küche und einem Gäste-WC. Die übrigen Wohnungseigentümer hielten die Unterbringung der Asylbewerber für unzulässig und wollten daher durch eine... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.12.2015
- IX R 18/15 -
Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung sind in der Regel in voller Höhe abziehbar
Ist Vermietungsobjekt ausnahmsweise regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist Entfernungspauschale anzuwenden
Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 Euro nur für jeden Entfernungskilometer) ist aber dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall sanierte der Steuerpflichtige mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus und suchte die hierfür eingerichteten Baustellen 165-mal bzw. 215-mal im Jahr auf. Aufgrund der Vielzahl der Fahrten zu den beiden Objekten kam das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass der Steuerpflichtige am Ort der Vermietungsobjekte seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe. Die Fahrtkosten... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.04.2016
- 7 ABR 50/14 -
Arbeitgeber muss für Betriebsrat nicht unabhängigen Internetzugang oder unabhängigen Telefonanschluss zur Verfügung stellen
BAG zum Anspruch auf Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang u.a. Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat kann einen Telefonanschluss und, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangen, ohne deren Erforderlichkeit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.03.2016
- 27 U 24/15 -
Für Dienstvertrag mit Vorstand ist Willensbildung im Verwaltungsrat der Sparkasse maßgeblich
Alleinige Zusage des Vorsitzenden des Verwaltungsrates begründet keinen Vertrauenstatbestand zugunsten des Vorstandes
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass für das Verständnis eines Dienstvertrages eines Vorstandes mit der Sparkasse auf die Willensbildung im Verwaltungsrat der Sparkasse abzustellen ist, weil dieser für den Abschluss derartiger Verträge zuständig ist. Eine alleinige Zusage des Vorsitzenden des Verwaltungsrates ist rechtlich nicht maßgeblich und begründet keinen Vertrauenstatbestand zugunsten des Vorstandes.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein gehörte bis zum Jahre 2008 über 30 Jahre dem Vorstand der beklagten Sparkasse aus dem südlichen Teil des Regierungsbezirks Arnsberg an, zuletzt als ihr Vorstandsvorsitzender. Vor seiner Vorstandstätigkeit war der Kläger sozialversicherungspflichtig tätig gewesen und hatte hierdurch Ansprüche... Lesen Sie mehr