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alle Urteile, veröffentlicht am 26.04.2016
Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2016
Rentner wegen illegalen Waffenbesitzes zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt
Freiheitsstrafe nicht notwendig
Das Amtsgericht München hat einen 71-jährigen Rentner aus Taufkirchen bei München zu einer Geldstrafe von 5.200 Euro (130 Tagessätzen zu je 40 Euro) wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.
Im zugrunde liegenden Verfahren bewahrte ein Rentner in seiner Wohnung in einem Tresor einen Revolver der Firma Smith & Wesson und eine Selbstladepistole der Firma Fabrique Nationale auf. Er besaß nicht die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis.Die Straftat wurde am 20. Juni 2014 aufgedeckt. An diesem Tag war er mit seinem Pkw beim Einkaufen. An einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen überquerte ein junger Mann die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen und berührte mit dem Pkw den Fußgänger ganz leicht am Knie. Es kam zu einem Streit. Dabei soll der Rentner laut Aussage... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2016
- 1 S 410/14 -
Sperrgebietsverordnung in Friedrichshafen unwirksam
Normenkontrollantrag von vier Prostituierten erfolgreich
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Verbot der Prostitution auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen für unwirksam erklärt und damit zugleich entschieden, dass vier Prostituierte in von ihnen angemieteten Appartements in einem Wohn- und Geschäftshaus im Zentrum von Friedrichshafen der Wohnungsprostitution nachgehen dürfen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Regierungspräsidium erließ am 11. April 2013 auf Antrag der Stadt Friedrichshafen eine neue Sperrgebietsverordnung. Mit dieser wurde, anders als nach der bisherigen Sperrbezirksverordnung, im gesamten Stadtgebiet die Prostitution grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Gewerbegebiete, die als sogenannte Toleranzzonen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 11.04.2016
- S 3 U 3159/13 -
Missglückte Streitschlichtung: Kein Anspruch auf Kostenübernahme von nicht unfallbedingten Implantaten
Betroffene Zähne waren bereits teilweise schon vor dem Unfall "marktot"
Wird ein Versicherter bei dem Versuch, einen Streit zu schlichten, verletzt, ist die Berufsgenossenschaft dann nicht zur Kostenübernahme für eine Zahnimplantatsversorgung verpflichtet, wenn die betroffenen Zähne teilweise schon vor dem Unfall "marktot" waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn.
Der heute 48-jährige Kläger war im August 2007 auf 400 Euro-Basis in einem Vergnügungspark als Betreiber eines Fahrgeschäfts angestellt. Dort nahm er als Gast außerhalb der Arbeitszeit an der Abschlussveranstaltung einer Blutspendeaktion teil. Gegen 1.30 Uhr kam es zu einem Handgemenge zwischen einer Gruppe Jugendlicher und einem Parkmitarbeiter. Vom Geschäftsführer des Freizeitparks... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.06.2014
- 2-24 S 152/13 -
Anspruch auf Rückerstattung des vollen Flugpreises nach Stornierung des Flugtickets durch Fluggast
Anspruch auf Rückerstattung gemäß § 649 BGB
Storniert ein Fluggast sein Flugticket, so kann er gemäß § 649 BGB den vollen Flugpreis zurückverlangen, wenn es der Fluggesellschaft möglich war, die stornierten Tickets anderweitig und zumindest mit demselben Preis weiterzuverkaufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau buchte im September 2011 mehrere Tickets für einen im April 2012 geplanten Flug von Deutschland nach Italien. Einen Monat später stornierte sie jedoch die Tickets und verlangte den vollen Flugpreis zurück. Da sich die Fluggesellschaft weigerte dem nachzukommen, erhob die Frau Klage. Das Amtsgericht Frankfurt a.M. wies diese ab.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.02.2016
- L 3 U 108/15 -
Weg zurück zum Auto nach Verschließen des Hoftors ist unfallversichert
Hin- und Rückweg vom und zum Auto stellt keine im Hinblick auf den Versicherungsschutz schädliche Zäsur des Arbeitswegs dar
Ein Arbeitnehmer, der für den Antritt seines Arbeitswegs sein auf einem Innenhof geparktes Fahrzeug auf die Straße fährt und sich auf dem Weg zurück zum Schließen des Hoftores verletzt, erleidet einen Arbeitsunfall. Auch eine derart geringfügige Unterbrechung des Arbeitswegs, mit der eigentlich ein privates Interesse verfolgt wird, mindert nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit machte sich ein als Hausmeister angestellter Mann morgens mit seinem Pkw auf den Weg zur Arbeit. Dazu öffnete der Kläger zunächst das Hoftor auf seinem Grundstück und fuhr den Pkw auf die Straße hinaus. Danach stieg er aus dem Auto aus, um das Hoftor zu schließen. Als er um das Auto herum lief, rutschte er auf der vereisten Fahrbahn aus, stürzte und... Lesen Sie mehr