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Landgericht München I, Urteil vom 12.01.2023
- 17 HKO 17393/21 -
Klage eines Vereins zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb stattgegeben
Unklare Dauer der Rabattaktion stellt irreführende Werbung dar
Das Landgerichts München I hat der Klage eines Vereins zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb stattgegeben die konkrete Gestaltung der Werbeanzeige als irreführend für Verbraucher eingestuft.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein mit dem Zweck der Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Beklagte ist Händlerin für Möbel und Küchen. Sie betreibt ein Möbelhaus in München. Das Möbelhaus hatte am 19. August 2021 zu den sogenannten „Küchentagen“ des Möbel-hauses eine
Dauer der Rabattaktion nicht klar ersichtlich
Das LG hat die konkrete Gestaltung der
Blickfangmäßig herausgestellte Rabattzahlen uneindeutig
Weiter sei aus der beanstandeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2023
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32536
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