alle Urteile, veröffentlicht am 24.12.2014
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2014
- S 1 SO 903/14 -
Realisierbare Ausgleichsansprüche gegen andere Bestattungspflichtige stehen vollständiger Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln entgegen
Sozialhilfeträger muss bei innerfamiliären Zerwürfnissen nicht als "Ausfallbürge" zur Verfügung stehen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger nicht verpflichtet ist, Kosten für eine Beerdigung zu übernehmen, wenn die Ausgleichsansprüche gegen andere Bestattungspflichtige geltend gemacht werden können. Der Hilfeempfänger muss vielmehr Anstrengungen unternehmen, eine nicht mögliche Realisierung der Ausgleichsansprüche nachweisen und belegen, dass beispielsweise Geschwister nach deren jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Beerdigung aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens machte gegen den beklagten Hilfeträger die Übernahme restlicher Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe geltend. Dieser erstattete der Klägerin und im Verlauf des Klageverfahrens auch einem ihrer Geschwister jeweils ein Viertel der nicht gedeckten Aufwendungen für die Beerdigung ihrer Mutter. Nachdem alle in Betracht kommenden gesetzlichen Erben die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hätten, seien die Klägerin und ihre drei Geschwister als Gesamtschuldner, mithin gleichrangig anteilig verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Ihr stünden gegen ihre Geschwister Ausgleichsansprüche zu. Es sei Sache... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.12.2014
- S 32 AS 1815/14 ER -
Kein Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger
Arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Unionsbürger hat keinen Anspruch auf Hilfeleistungen von Jobcenter
Das Sozialgericht Frankfurt hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, dass ein arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Antragsteller keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hat.
Der 22-jährige Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist nach eigenen Angaben im Januar 2014 aus Rumänien zur Arbeitsuche eingereist. Er stellte im September 2014 bei dem zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Hartz IV-Leistungen. Dabei gab er an, über keinerlei Einkommen zu verfügen und nur von sozialen Einrichtungen Hilfe zu erhalten. Das Jobcenter lehnte die Bewilligung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 20.11.2014
- S 14 P 41/13 -
Kind mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte hat erheblichen Pflegemehrbedarf
SG Osnabrück bejaht Pflegeleistungen durch Pflegeversicherung
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, das ein Kind, welches seit Geburt unter einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte leidet, einen erheblichen Pflegemehrbedarf gegenüber gesunden gleichaltrigen Kindern hat.
Der im Jahr 2012 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leidet an einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte. Nach der Geburt erhielt er eine Trink- sowie eine Gaumenplatte. Die Mutter des Klägers beantragte bei der beklagten Pflegeversicherung Pflegeleistungen. Diese lehnte die Beklagte ab. Hierzu holte die Beklagte während des Verwaltungsverfahrens Gutachten des Medizinischen Dienstes... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2014
- 8 Sa 764/13 -
3,40 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig: Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin
Landesarbeitsgericht spricht Nachschlag für Lohn und Urlaub zu
Ein Stundenlohn von 3,40 Euro brutto für eine Schulbusbegleiterin sind sittenwidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.
Die Klägerin war bei der Beklagten vom 10.02.2012 bis zum 31.10.2012 als Busbegleitung beschäftigt. Ihre Aufgabe bestand darin, während einer morgendlichen Tour gemeinsam mit einer Busfahrerin geistig und körperlich behinderte Schüler an verschiedenen Zustiegspunkten abzuholen und zur Schule zu bringen. Nachmittags waren die Schüler nach Beendigung des Unterrichts wieder abzuholen und... Lesen Sie mehr