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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.09.2009
- BVerwG 6 C 4.09 -
BVerwG: Rechtsschutz bei Frequenzvergabe geklärt
Vorgehen gegen Verletzung des Rechts auf diskriminierungsfreien Frequenzzugang zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat wesentliche Modalitäten des Rechtsschutzes bei der Vergabe von Funkfrequenzen geklärt. Das Urteil ist bedeutsam im Hinblick auf die sogenannte Breitbandstrategie der Bundesregierung, die die baldige Vergabe beträchtlicher Frequenzressourcen vorsieht, um Versorgungslücken im ländlichen Raum möglichst kurzfristig zu schließen.
Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um die Zuteilung freigewordener
VG weist Klage gegen Vorentscheidung der Bundesnetzagentur ab
Gegen die schon ergangenen Zwischenentscheidungen der
Zwischenentscheidung der Bundesnetzagentur darf angefochten werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil jetzt aufgehoben. Schon die Zwischenentscheidungen der
Fall an Vorinstanz zurückverwiesen
Da im vorliegenden Fall das Verwaltungsgericht keine Feststellungen über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Zwischenentscheidungen getroffen hatte, wurde die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2009
Quelle: ra-online, BVerwG
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Dokument-Nr. 8393
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