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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2008
- 4 K 1786/07.KO -
Taxi-Unternehmen erstreitet weitere Konzession - Kein "ruinöser Wettbewerb" zu erwarten
Taxikonzession für Flughafen Hahn
Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist verpflichtet, den Antrag eines Taxiunternehmens auf Erteilung einer Konzession am Flughafen Hahn positiv zu bescheiden. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin, ein Taxi-Unternehmen mit Sitz in Ludwigshafen, beantragte im Jahre 2004 die Erteilung einer Taxi-Genehmigung für den Bereich des Flughafens Frankfurt-Hahn. Die zuständige Kreisverwaltung lehnte den Antrag ab. Für den
Taxigenehmigung kann nur bei Bedrohung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes versagt werden
Die Klage hatte Erfolg. Eine Taxigenehmigung, so die Richter, dürfe nur versagt werden, wenn andernfalls das örtliche Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht sei. Der dann einsetzende ruinöse Wettbewerb könne nämlich zu schwerwiegenden Mängeln in der Verkehrsbedienung durch Taxen führen, etwa weil Fahrer übermäßig lange Zeiten hinter dem Steuer verbrächten oder vermehrt durch unterbezahlte Gelegenheitsfahrer ersetzt würden. Andererseits dürfe das örtliche Taxigewerbe vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht in unzulässiger Weise vor Konkurrenz geschützt werden. Die geschilderten Gefahren müssten deshalb konkret beweisbar eingetreten oder nach dem sorgfältig begründeten Urteil der Behörde zumindest in drohende Nähe gerückt sein. Dies sei am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 48/08 des VG Koblenz vom 31.10.2008
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Dokument-Nr. 6928
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