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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.01.2021
- 5 Ns 112/20 -
Angriff durch nicht angeleinten Hund kann Körperverletzung sein
Verstoß gegen Sorgfaltspflichten als Hundehalter
Greift ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger an, kann das auch strafrechtliche Folgen haben, wie nun ein 24-jähirger Mann aus Quakenbrück vor dem Landgericht Osnabrück erfahren musste. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe, nachdem einer seiner Schäferhunde eine Frau zu Fall gebracht hatte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Nebenklägerin ging an dem Grundstück des Angeklagten vorbei. In diesem Moment verließ der Angeklagte mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden sein Haus, um mit Ihnen spazieren zu gehen. Die
AG: Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe
Die Nebenklägerin stellte aufgrund dieses Vorfalls Strafantrag gegen den
Verletzung der Sorgfaltspflicht
Dir Berufung hatte keinen Erfolg. Das LG glaubte der Schilderung der Nebenklägerin, wonach die
Geldstrafe wegen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse reduziert
Auch die konkrete Höhe der vom Amtsgericht verhängten Geldstrafe von 20 Tagessätzen bestätigte die Kammer. Lediglich die Höhe des einzelnen Tagessatzes reduzierte die Kammer von EUR 40,00 auf EUR 25,00, weil sich die Einkommensverhältnisse des Angeklagten zwischenzeitlich verschlechtert hatten. Der Angeklagte muss nun also insgesamt EUR 500,00 Geldstrafe zahlen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2021
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29772
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