Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.11.2017
- 7 K 2635/16 E -
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein
Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld stellt neben Abfindungszahlung Teil einer begünstigt zu besteuernden Gesamtabfindung dar
Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war seit mehr als 24 Jahren als Arbeitnehmer bei einer Aktiengesellschaft (AG) beschäftigt. Aufgrund der Stilllegung eines Werks schloss der Kläger mit der AG und einer Transfer GmbH einen Vertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der AG gegen die Zahlung einer
Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld stellt keinen laufenden Arbeitslohn dar
Das Finanzgericht Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Der von der Transfer GmbH gezahlte Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld stelle keinen laufenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld wegen fehlenden Urlaubs von Arbeitnehmern
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2009
[Aktenzeichen: L 1 AL 103/08]) - Steuerbegünstigte Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrages möglich
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.03.2017
[Aktenzeichen: 1 K 3037/14 E])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25291
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25291
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.