Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17.02.2016
- 1 K 1161/15 -
Anteile an offenem Immobilienfonds sind bei Erbschaftsteuerfestsetzung nicht automatisch mit dem Rücknahmepreis anzusetzen
Bewertung der Anteile mit niedrigerem Kurswert unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass Anteile an einem offenen Immobilienfonds (Anteilscheine) im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem niedrigeren Kurswert und nicht mit dem höheren Rücknahmepreis zu bewerten sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war Alleinerbin ihrer im Januar 2012 verstorbenen Freundin. Bestandteil des Nachlasses waren unter anderem Anteilscheine an einem offenen
Anteilscheine sind im vorliegenden Fall mit dem zum Bewertungsstichtag festgestellten niedrigen Börsenkurs zu bewerten
Die Klage hatte Erfolg. Das Hessische Finanzgericht urteilte, dass die Anteilscheine entgegen der Ansicht des Finanzamtes nicht mit dem Rücknahmepreis nach § 11 Abs. 4 Bewertungsgesetz, sondern mit dem zum Bewertungsstichtag im Rahmen des Freiverkehrs festgestellten niedrigen Börsenkurs zu bewerten seien. Denn im Streitfall sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2016
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
- Bank muss Anleger ungefragt über bestehende Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2014
[Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13]) - Keine Ausnahme für Anleger mit Auszahlungsplänen bei der Schließung offener Immobilienfonds
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.12.2008
[Aktenzeichen: 1 L 4252/08.F(V)])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22450
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22450
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.