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Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.05.2015
- IV R 25/12 -
Vermarktungskostenzuschuss eines Filmfonds kann als gewinnabhängiges Darlehen zu beurteilen sein
BFH zu partiarischen Darlehen
Der Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sogenannter Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer ungeachtet der Bezeichnung als "verlorener Zuschuss" als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden kann. Voraussetzung ist, dass mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrags abgesichert ist.
In dem Urteilsfall hatte ein Filmproduktionsfonds in den USA Kinospielfilme produzieren lassen und mit deren Vertrieb durch Lizenzvertrag eine niederländische Firma betraut. Der Fonds verpflichtete sich gegen erhöhte
Partiarisches Darlehen vor lag vor
In seinem Revisionsurteil bestätigte der Bundesfinanzhof das angefochtene Urteil des Finanzgerichts zwar im Ergebnis, gelangte aber zu der Auffassung, in der Sache liege ein partiarisches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 21407
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