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Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 06.11.2014
- 4 K 841/13 -
Zensus 2011: Statistische Berechnungsmethode zur Einwohnerermittlung in Bremen zulässig
Zensusgesetz verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage der Stadt Bremerhaven gegen die durch den Zensus 2011 ermittelte und festgesetzte Einwohnerzahl abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die mit einer statistischen Berechnungsmethode ermittelte Einwohnerzahl zulässig ist und die Stadt Bremerhaven keinen Anspruch darauf hat, dass ihre tatsächliche Einwohnerzahl als amtliche Einwohnerzahl festgesetzt wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf der Grundlage von Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stellte das Statistische Landesamt Bremen mit Bescheid vom 3. Juni 2013 für die Stadt Bremerhaven zum 9. Mai 2011 eine amtliche
Stadt Bremerhaven hat keinen Anspruch auf Festsetzung der tatsächlichen Einwohnerzahl als amtliche Einwohnerzahl
Das Verwaltungsgericht Bremen wies die Klage jedoch ab. Das Gericht geht davon aus, dass das Zensusgesetz 2011 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 19139
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