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Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.06.2013
- 3 K 4315/12 E -
Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung in der Nähe des Familienwohnsitzes möglich
Lage der Zweitwohnung im Einzugsgebiet des Beschäftigungsortes für doppelte Haushaltsführung ausreichend
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Professor an einer Universität beschäftigt. Der Ort, an dem er mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern lebt, liegt etwa 2 Stunden von seiner Arbeitsstätte entfernt. Aus diesem Grund hatte der Kläger ursprünglich eine Zweitwohnung in der Nähe der Universität. Diese gab er jedoch auf und bezog eine neue Zweitwohnung, die 83 km von der Universität, aber nur 47 km vom Familienwohnsitz entfernt liegt.
Finanzamt erkennt doppelte Haushaltsführung wegen zu großer Entfernung der Zweitwohnung zum Beschäftigungsort nicht an
Das beklagte Finanzamt erkannte keine Kosten für eine
Günstige Lage der Zweitwohnung zum Familienwohnsitz kommt kein überlagerndes Gewicht zu
Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Für eine aus beruflichem Anlass begründete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Stellplatz- und Garagenkosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten berücksichtigt werden
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.11.2012
[Aktenzeichen: VI R 50/11]) - BFH: Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.04.2010
[Aktenzeichen: VI R 26/09])
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Dokument-Nr. 16781
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