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Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.06.2011
- 1 K 3800/09 -
FG Münster: Einnahmen eines Chefarztes aus Privatliquidationen können Arbeitslohn sein
Wahlärztliche Leistungen sind Dienstverhältnis zuzuordnen
Auch wahlärztliche Leistungen eines angestellten Chefarztes können zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Chefarzt bei einem Krankenhaus angestellt. Nach dem
FG bejaht Anrechnung der Einnahmen als Arbeitslohn
Das Finanzgericht Münster folgte der Ansicht des Finanzamts. Im Rahmen der Abwägung der Umstände des Einzelfalles sprächen gewichtige Merkmale für die Zuordnung der wahlärztlichen Leistungen zum Dienstverhältnis. So werde das Liquiditionsrecht erst durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 12299
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