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Bundessozialgericht, Urteil vom 19.10.2010
- B 14 AS 36/09 R -
BSG zum Anspruch auf Wohnungserstausstattung für Sozialleistungsempfänger
Erstattungsanspruch bei Ersatzanschaffung für abgenutzte und von Schimmel befallenen Möbeln
Ein Hilfebedürftiger hat bei Bezug einer Wohnung Anspruch auf Erstausstattung. Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der Erstausstattung ist hierbei, ob ein Bedarf für die Ausstattung einer Wohnung besteht, der nicht bereits durch vorhandene Möbel und anderer Einrichtungsgegenstände gedeckt ist. Dem Grundsicherungsträger steht dabei ein Auswahlermessen zu, aufgrund dessen er die Ausstattung entweder als Sachleistung zur Verfügung stellen oder hierfür Geldleistungen erbringen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Der im Jahr 1950 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls lebte in einer eigenen
Neue Möbel waren Ersatzbeschaffung und keine Erstausstattung
Das Sächsische Landessozialgericht hob dieses Urteil auf und wies die Klage ab. Es habe sich um eine Ersatzbeschaffung von Möbeln gehandelt und gerade nicht um eine Erstausstattung. Auch die Alkoholkrankheit des Klägers und die Notwendigkeit, sein bisheriges Wohnumfeld zu verlassen, ändere nichts daran, dass es sich bei den Möbeln für die neue
Hilfebedürftiger hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Erstausstattung
Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung des zweitinstanzlichen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Landessozialgericht. Der Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2011
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 26.07.2007
[Aktenzeichen: S 9 AS 766/06] - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.10.2008
[Aktenzeichen: L 7 AS 146/07]
- Grundsicherungsträger muss Leistungen für Erstausstattungen einer Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf die Anschaffung einer Wohnungseinrichtung übernehmen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 20.08.2009
[Aktenzeichen: B 14 AS 45/08 R]) - ALG-II-Empfänger müssen Anträge rechtzeitig stellen
(Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 25.06.2007
[Aktenzeichen: S 28 AS 890/06.])
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Dokument-Nr. 11031
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